Donnerstag, 28. März 2024
HomeAllgemeinRussland will Menschenrechts-Urteile ignorieren können

Russland will Menschenrechts-Urteile ignorieren können

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Russland entfernt sich immer weiter aus dem gemeinsamen Haus Europa. Fast einstimmig hat das Parlament nun beschlossen, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht mehr automatisch anzuerkennen. Dieser hatte unter anderem die Verbote der Moscow Pride als menschenrechtswidrig aufgehoben.

In erster Lesung hat die Duma, das russische Parlament, ein Gesetz beschlossen, mit dem die Regierung internationale Urteile für ungültig erklären kann. 434 Abgeordnete aller Fraktionen stimmten dem Entwurf zu, nur drei waren dagegen. Mit dem Gesetz will sich Russland vor allem den Urteilen des EGMR in Straßburg entledigen. Dieser ahndet Verstöße nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Russland unterzeichnete im Jahr 1996 die Konvention und erkannte damit die Rechtsprechung des Gerichtshofes und damit die verpflichtende Umsetzung seiner Urteile an.

EGMR-Urteil gegen Putin-Kritiker als Anlass

Offizieller Anlass für das Gesetz ist ein Urteil des EGMR aus dem Juli, der Russland dazu verpflichtete, ehemalige Aktionäre des nun verstaatlichten Ölkonzerns Yukos mit insgesamt knapp 1,9 Milliarden Euro zu entschädigen. Das Straßburger Gericht urteilte, dass Russland den Wert des Unternehmens, das zuvor dem Putin-Kritiker Michail Chodorkowski gehört hatte, durch Fantasie-Steuern und eine gesteuerte Versteigerung bewusst stark nach unten gedrückt habe.

- Werbung -

Bereits damals hat das russische Verfassungsgericht geurteilt, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Russland nicht bindend seien, wenn sie der Verfassung zuwiderlaufen. Das russische Verfassungsgericht betonte allerdings, Russland verbleibe weiter unter der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs.

1500 von 1600 russischen Beschwerden waren gerechtfertigt – auch jene zum Moscow Pride

Dieses Prinzip weicht das russische Parlament nun weiter auf. Denn der EGMR ist Moskau schon seit langem ein Dorn im Auge. Bis 2014 wandten sich fast 130.000 russische Bürger mit Beschwerden über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen an den Straßburger Gerichtshof. Von 1600 angenommen Klagen wurden 1500 zugunsten der Kläger entschieden.

Darunter waren auch etliche Urteile, die Behördenwillkür gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern aufgehoben hatten. So hatte der Gerichtshof im Oktober 2010 mittlerweile rechtskräftig entschieden, dass ein Verbot der Moscow Pride gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen habe, Organisator Nikolai Alexejew bekam rund 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Auch andere Verbote des Moscow Pride wurden im Nachhinein vom EGMR aufgehoben. Derzeit liegen dem Gerichtshof weitere Klagen zu Demonstrationsverboten von LGBT-Aktivisten sowie zum international umstrittenen Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ vor.

Putin-Abgeordneter lobt Gesetz, für Europarat ist es „problematisch“

„Dieses Gesetz soll es der Regierung erlauben, ihre Rechte durchzusetzen, falls die Entscheidung einer internationalen Instanz den nationalen Interessen widerspricht“, freut sich Wjatscheslaw Lisakow, Abgeordneter der Regierungspartei „Einiges Russland“. Im Europarat zeigt man sich hingegen beunruhigt: Sprecher Thorbjörn Jagland nannte die Entscheidung in einer ersten Reaktion „problematisch“.

Damit das Gesetz Gültigkeit erlangt, muss es noch in zweiter und dritter Lesung beschlossen und von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden. Nach dem Ergebnis der ersten Lesung scheint das allerdings nur eine Formsache zu sein.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner