Freitag, 26. April 2024
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Keine zwei Väter für Kind: Schweizer Paar geht vor Menschenrechts-Gerichtshof

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Im Mai 2015 hat sich das Schweizer Bundesgericht in einem Grundsatzurteil geweigert, ein schwules Paar als gleichberechtigte Vater in die Geburtsurkunde ihres Kindes einzutragen, das von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Nun kämpft das Paar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um ihr Recht – mit Hilfe aus Österreich.

Das Bundesgericht hob mit einem knappen Urteil die Urteile von zwei niedrigeren Instanzen auf, die zugunsten der Männer aus dem Kanton St. Gallen entschieden hatten. Damit durfte sich nur der biologische Vater auch in das Zivilstandesregister eintragen, sein Partner bleibt damit rechtlich ein Fremder.

Den Anwälten des Paares zufolge wurde damit sowohl das Paar diskriminiert als auch die Rechte des mittlerweile vier Jahre alten Kindes massiv beschnitten. Sie glauben, das Bundesgericht wollte mit seiner Entscheidung die Väter bestrafen, weil sie mit der Leihmutterschaft Schweizer Recht umgangen hätten. Diese Form der Sanktionierung ist in der Schweizer Rechtsverfassung jedoch nicht vorgesehen, so die Anwälte.

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Da schwule und lesbische Paare in der Schweiz keine Möglichkeit haben, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, hat sich das Paar vor mehr als fünf Jahren entschlossen, den Kindeswunsch mit einer Leihmutter zu realisieren. Das ist in der Schweiz aber, wie auch in Österreich, illegal. Deshalb flogen die beiden Männer in die USA: Dort fanden sie eine Eizellenspenderin und eine Leihmutter, die das Kind austrug. Vor einem US-Gericht verzichteten die Leihmutter und ihr Ehemann formell auf das Kind und alle Ansprüche und die beiden Väter wurden – in Amerika vollkommen gesetzeskonform – gemeinsam als Eltern des Kindes eingetragen.

In der Schweiz wollten die beiden Männer dann die US-Dokumente umschreiben lassen und sich auch in ihrer Heimat als Väter in das Zivilstandsregister eintragen lassen. Nach einigen Problemen entschied das zuständige Verwaltungsgericht, dass die beiden Männer sich gemeinsam als Vater ihres Kindes eintragen lassen könnten – der Fall schien erledigt.

Doch dann brachte das Bundesamt für Justiz den Fall vor das Schweizer Bundesgericht. Dieses hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und entschied gegen das schwule Paar. Nun kämpfen sie vor dem EGMR in Straßburg gegen diese Entscheidung. Sie haben Klage wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben sowie wegen Diskriminierung eingereicht.

Denn vor allem das Kind leidet unter dem Nein des Bundesgerichts: So kann es beispielsweise keine rechtlich bindende Beziehung zu dem nicht genetischen Vater aufbauen. Sollte dem genetischen Vater etwas zustoßen, könnte sein Partner das Kind auch nicht adoptieren, da es für Homosexuelle in der Schweiz ja ein Adoptionsverbot gibt.

Dabei bekommen sie auch erfahrene Hilfe aus Österreich. Das Kind wird in diesem Prozess vom Wiener Anwalt Helmut Graupner vertreten. Der Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL) hat bereits etliche ähnliche Fälle vor dem Menschenrechts-Gerichtshof vertreten und zumeist gewonnen. Auch für diesen Fall sind Graupner und die Anwältin der Eltern, Karin Hochl, zuversichtlich. Bis wann ein Urteil zu erwarten ist, steht noch nicht fest.

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