Konservative erzwingen Jugendverbot für ‚Blau ist eine warme Farbe‘ in Frankreich

„Blau ist eine warme Farbe“ von Abdellatif Kechiche ist einer der schönsten und auch am meisten realistischen Filme über eine junge lesbische Liebe. Zu realistisch, findet eine katholische-fundamentalisische Organisation in Frankreich. Und das oberste Verwaltungsgericht des Landes gibt ihr recht.

Das französische Kulturministerium hat den Film, der 2013 in Cannes die Goldene Palme gewonnen hatte, für ein Publikum ab 12 Jahren freigegeben. Das ist für die Gruppe rund um einen rechtskonservativen Anwalt zu früh: Sie forderte ein Jugendverbot von „Blau ist eine warme Farbe“, weil die Liebesszenen zwischen den Hauptdarstellerinnen Léa Seydoux und Adèle Exarchopoulos zu realistisch seien.

Nun bekamen die Konservativen recht: Der Film habe „zahlreiche Sex-Szenen, die realitätsgetreu in Großaufnahme gezeigt werden“, das könnte „die Sensibilität des jungen Publikums“ stören, so der französische Berufungsgerichtshof für Verwaltungssachen. Das Gericht weist die sozialistische Kulturministerin Fleur Pellerin an, den Film innerhalb der nächsten zwei Monate neu einzustufen.

In der Praxis bedeutet das, dass „Blau ist eine warme Farbe“ in Frankreich wohl Jugendverbot bekommt. Das ist ein schwerer Schlag für den gesamten französischen Film. Schließlich gehen in kaum einem anderen Land Regisseure offener mit Sexualität auf der Leinwand um – und bis jetzt glaubte niemand, dass François Ozon und andere Filmemacher die Jugend mit ihren Werken verderben würden.

Dem entsprechend reagiert auch der französische Autoren- und Regisseurverband ARP. In einer ersten Stellungnahme kritisierten sie das Urteil: „Es ist beunruhigend zu sehen, wie Kultur und kreative Freiheit dem Joch moralistischer Tendenzen unterworfen werden.“ Die Entscheidung des Gerichts „gibt den Argumenten einer Vereinigung recht, die beschämenderweise zweifellos aufklärungsfeindlich ist“.

In erster Instanz war das Ansinnen der katholisch-konservativen Aktivisten rund um den Anwalt André Bonnet noch zurückgewiesen worden. Im September 2014 hat der Pariser Verwaltungsgerichtshof Bonnet und seine Anhänger noch abblitzen lassen.

Und es ist nicht das erste Mal, dass Bonnet die Freiheit des Films gerichtlich behindert: So setzte er schon Jugendverbote für Filme wie „Baise-moi“, „Ken Park“ oder „Nymphomaniac“ von Lars von Tier durch. Auch klagte der Anwalt erfolgreich gegen einen französischen Elektronik-Großmarkt, der seiner Meinung nach „Comics mit detaillierten Darstellungen von Fellatio direkt neben ‚Boule & Bill‘ aufgestellt hat“.

Gegenüber dem Filmmagazin „Premiere“ erklärte Bonnet, warum er erotische Darstellungen bekämpft. Es gehe ihm darum, „die Würde des Menschen zu verteidigen und Minderjährige durch die Bewerbung judeo-christlicher Werte zu schützen“.