Donnerstag, 25. April 2024
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Verwaltungsgericht Wien weist Verfahren zur Ehe-Öffnung ab

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Das Wiener Verwaltungsgericht hat gestern eine Klage von fünf Kindern aus Regenbogenfamilien abgewiesen: Sie hatten gegen das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare geklagt, weil es für sie rechtlich keine Möglichkeit gibt, zu ehelichen Kindern zu werden.

Aufhebung des Eheverbotes zum Wohl der Kinder

Angestrengt hatte die Klage die Initiative „Ehe gleich“, mit Unterstützung des „Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von BürgerInneniniativen“ sowie des „Vereins Frauenrechtsschutz“. Vertreten wurden die fünf Familien vom Wiener Anwalt Helmut Graupner, der auch Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL) ist. „Österreich hat den zweiten, dritten, vierten und fünften Schritt vor dem ersten gemacht“, ärgert er sich.

Graupner argumentiert, dass Österreich schwulen und lesbischen Paaren zwar gestattet wird, Kinder zu adoptieren, ihnen die Ehe aber verwehrt bleibt. Österreich ist der einzige Staat der Welt mit einer solchen Rechtslage. Alle anderen Länder der Welt, die homosexuellen Paaren volle Adoptionsrechte gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder auch heiraten. „Für das Wohl der Kinder muss das Eheverbot fallen“, ist Graupner kämpferisch.

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Niederlage auf juristischer Nebenfront

Die Abweisung der Klage kommt nicht überraschend: Das Wiener Verwaltungsgericht ist eine Einrichtung des Landes Wien für Verwaltungsangelegenheiten in erster Instanz. Das Ändern von Bundesrecht fällt eigentlich nicht in seine Kompetenz, dafür hätte das Gericht die Klage an den Verfassungsgerichtshof weiterleiten müssen.

Für die Aktivisten von „Ehe gleich“ war die Klage eher ein weiterer Versuch, die Öffnung der Ehe an einer Nebenfront durchzusetzen. Hauptstoßrichtung bleibt aber die parlamentarische Bürgerinitiative: Hier hatten die Aktivisten in den letzten Monaten mehr als 45.000 Unterschriften gesammelt, der Petitionsausschuss des Nationalrates hatte das Thema bereits auf seiner Tagesordnung und wird sich im Jänner umfassend damit beschäftigen.

HOSI Wien: „Ehe gleich“ als „Speerspitze der Biederlichkeit“?

Kritik an der Initiative für die Ehe-Öffnung und auch der Klage kommt von der HOSI Wien: „Denn die Ehe, wie sie heute besteht, ist ohnehin nicht wirklich attraktiv. In einigen Punkten ist die eingetragene Partnerschaft moderner als die Ehe, und da sollte die Ehe lieber an die EP angepasst werden als umgekehrt“, erklärt Christian Högl, Obmann der HOSI Wien. Von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei man „nicht wirklich überrascht“: „Das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe wegen der ‚Unehelichkeit‘ von Kindern in einer eingetragenen Partnerschaft zu Fall bringen zu wollen kommt uns doch etwas sehr weit hergeholt vor. Darüber hinaus wird mit einer solchen Begründung das längst überwunden geglaubte Stigma unehelicher Kinder indirekt neu befeuert. Und das finden wir mehr als problematisch.“

Schließlich wären mehr als 40 Prozent der Kinder in Österreich unehelich. „Dass ausgerechnet Lesben und Schwule das jetzt anders sehen und sich zur reaktionären Speerspitze einer ans 19. Jahrhundert gemahnenden Biederlichkeit machen, ist sehr bedauerlich“, meint Högl.

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