Donnerstag, 18. April 2024
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Innsbruck: Erstes erfolgreiche künstliche Befruchtung bei lesbischem Paar

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Die Universitätsklinik Innsbruck hat die erste künstliche Befruchtung an einem lesbischen Paar in Österreich durchgeführt. Das berichtet der „Kurier“. Legal ist die künstliche Befruchtung für Frauenpaare seit 1. Jänner 2015.

Nach zwei Jahren in Deutschland erfolgreicher Versuch in Tirol

Zunächst haben Tanja und Jacqueline mehr als zwei Jahre erfolglos in Deutschland versucht, mit Hilfe einer In-vitro-Fertilisation (IVF) schwanger zu werden. Dabei werden Eizellen außerhalb des Körpers mit Sperma befruchtet. Ist das gelungen, werden die Zellen der Frau wieder eingesetzt.

Jetzt haben Tiroler Mediziner unter Leitung von Ludwig Wildt, Chef des Kinderwunsch-Zentrums der Uni-Klinik, dem lesbischen Paar ihren Kinderwunsch erfüllt: Tanja ist schwanger. „Ich konnte es nicht glauben, als mich der Professor angerufen hat. Aber dann sind die Tränen geflossen“, freut sich die 27-Jährige.

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Im Juni soll das Kind auf die Welt kommen. Ob es ein Bub oder ein Mädchen wir, wissen die beiden Frauen nicht. „Aber ein Mann im Haus würde uns nicht schaden“, scherzt Jacqueline im „Kurier“-Gespräch.

Künstliche Befruchtung für lesbische Paare seit einem Jahr legal

Nach Informationen von Wildt ist es das erste Mal, dass ein lesbisches Paar in Österreich erfolgreich durch künstliche Befruchtung schwanger wurde. „Seit einer Gesetzesreform ist die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Insemination oder IVF möglich. Es bestehen jetzt die gleichen Grundvoraussetzungen wie bei nicht gleichgeschlechtlichen Paaren“, so der Professor im „Kurier“.

Früher mussten Frauenpaare ins Ausland ausweichen. Doch seit 1. Jänner ist das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz (FmedG) in Kraft. Dieses musste reformiert werden, nachdem ein lesbisches Paar vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das Verbot geklagt und Recht bekommen hatte. Zuvor war für eine IVF eine Ehe notwendig, nun reicht eine Lebenspartnerschaft. Bei lesbischen Paaren gelten dann automatisch beide Frauen als Eltern des Kindes.

„Vielleicht hilft unsere Geschichte anderen Paaren“

Der Samen für das Wunschkind der beiden Tirolerinnen kam aus Dänemark. „Wir haben Kinderfotos von ihm gesehen, was er für eine Ausbildung und welche Interessen er hat. Das hat uns ein gutes Gefühl gegeben“, erklärt Tanja die Auswahlkriterien. Ab seinem 14. Geburtstag hat das Kind nach österreichischem Recht die Möglichkeit, den Namen seines leiblichen Vaters zu erfahren.

Ihre vollständige Identität wollen die beiden Frauen nicht bekanntgeben. „Wir wollen nicht ständig in der Öffentlichkeit stehen. Aber vielleicht hilft unsere Geschichte anderen Paaren, die noch Hemmungen haben“, so Tanja und Jacqueline.

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