Samstag, 20. April 2024
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[Video] Homo-Aktivisten „kapern“ Wahlkampf-Domain von Andreas Khol

Keine Informationen zum Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl...

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Ein kleiner Coup ist den Aktivisten der parlamentarischen Bürgerinitiative „Ehe gleich“ gelungen: Sie haben eine Domain übernommen, die eigentlich für den ÖVP-Kandidaten zur Bundespräsidentschaftswahl, Andreas Khol, reserviert wäre.

Es war gestern, kurz nach 19.00, als die ÖVP ihren Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten kandidierte. Es ist Andreas Khol, Obmann des Seniorenbundes und einer der Köpfe hinter der schwarz-blau-orangen Koalition unter Wolfgang Schüssel von 2000 bis 2007.

Chaos bei der ÖVP: „Ehe gleich“ nutzte die Chance

Dass Khol ins Spiel kam, lag an der Absage des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll, der in letzter Minute erklärte, für das Amt des Bundespräsidenten nicht zur Verfügung zu stehen. Und das führte wiederum dazu, dass sich die ÖVP nicht alle für den Wahlkampf notwendigen Domains im Vorfeld sichern konnte.

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Gleich nach dem ersten Aufkommen der Gerüchte wurde „Ehe gleich“, der parlamentarischen Bürgerinitiative rund um den Wiener Menschenrechtsanwalt Helmut Graupner, die Domain „khol2016.at“ zugetragen – und dort leitete man sie auf die Startseite der Initiative um. In sozialen Medien gibt es dafür Applaus, Medien wie der „Kurier“ berichten darüber, doch innerhalb der ÖVP dürfte es deshalb eher Ärger geben.

Passenderweise generiert Facebook als Vorschaubild einen Link zur offiziellen Homepage der ÖVP Niederösterreich, sodass das „Domain-Napping“ erst nach dem Klick offensichtlich wird.

Dass sich Fans von Andreas Khol, die so zufällig auf die Webseite von „Ehe gleich“ kommen, auch die Bürgerinitiative für eine Öffnung der Ehe unterschrieben, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Denn Khol gilt als katholisch-konservativ, seine Nominierung wird auch als Angebot an Senioren und potenzielle FPÖ-Wähler gesehen.

Khol gegen Ende des Werbe- und Vereinsverbots für Homosexuelle

So hat er im Jahr 1995 maßgeblich die Streichung der homosexuellenfeindlichen Sonderparagraphen im österreichischen Strafrecht verhindert. Neben § 209 StGB, der das Schutzalter für schwule Beziehungen höher ansetzte als für heterosexuelle und lesbische, wollte Khol auch die Paragraphen 220 und 221, die ein Werbe- und Vereinsverbot für Homosexuelle regelten, beibehalten. Er drohte dem damaligen parteifreien Justizminister Nikolaus Michalek damit, die gesamte Strafrechtsreform abzulehnen, wenn diese drei Paragraphen fallen.

Ein Jahr später forderte Andreas Khol sogar, das „Schutzalter“ auch für lesbische Beziehungen auf 16 Jahre hinaufzusetzen.

Khol gegen Diskriminierungen von Homosexuellen – und gegen Gleichberechtigung

Im März 2008 hat er in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung „Die Presse“ behauptet, die Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft hätte „Gesellschaft und Familie zerstörende Folgen“, da sie nicht nur für schwule und lesbische Paare geschaffen werden könne und vor allem heterosexuelle Frauen die Leidtragenden einer solchen „Ehe light“ wären.

Wenigstens hat sich Andreas Khol schon damals zu einem Lippenbekenntnis hinreissen lassen: „Die Alltagsdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare muss dort, wo sie noch besteht, beseitigt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert“, so der jetzige ÖVP-Kandidat für die Wahl zum Bundespräsidenten. Dazu zähle aber nicht die Einführung der „Homo-Ehe“, ist der heute 74-Jährige überzeugt. Denn: „In der Menschenrechtskonvention wird die Ehe ausdrücklich für Frau und Mann verbürgt. Das ist gut so.“

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