Donnerstag, 18. April 2024
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London verbietet Poppers – auch für Touristen

Import für den Eigengebrauch wird auch verboten

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In London wird das Unterhaus heute ein Gesetz beschließen, das den Verkauf aller psychoaktiver Substanzen verbietet. Darunter fällt auch die unter Schwulen beliebte Sex- und Partydroge Poppers. Das Verbot betrifft auch Touristen, die ein Fläschchen für ihren London-Trip in das Königreich mitnehmen wollen.

Dem Gesetzesentwurf zufolge wird der Verkauf von psychoaktiven Substanzen mit Haftstrafen bis zu sieben Jahren geahndet. Darunter fällt neben Poppers beispielsweise auch Lachgas. Es gibt auch eine Liste mit Ausnahmen, auf der unter anderem Kaffee, Alkohol und Tabak stehen.

Keine Ausnahme für Poppers: Kritik von der Opposition

Für Drogengebrauch zuständige Regierungsbehörden haben der zuständigen Innenministerin Theresa May empfohlen, auch Poppers auf diese Liste der Ausnahmen zu setzen – doch ohne Erfolg. Das sorgt bei der Opposition für Kritik. Andy Burnham von der Labour Party geht davon aus, dass nach dem Verbot ein Schwarzmarkt entstünde, der sich schwer kontrollieren ließe. Auch die Qualität des Poppers könne dann nicht mehr kontrolliert werden, so Burnham.

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„Es würde eine ganze Community ohne Not kriminalisieren. Deswegen haben wir der Regierung dringend geraten, ihre Entscheidung zu überdenken“, erklärt der Labour-Abgeordnete gegenüber dem Online-Portal GayStarNews. Es gebe keine Hinweise dafür, das Poppers den Nutzer übermäßig schädige.

Derzeit als Lederreiniger erhältlich

Dabei ist Poppers als Droge in Großbritannien eigentlich längst illegal. Allerdings durfte der Inhaltsstoff Amylnitrit, offiziell als Raumduft oder Lederreiniger deklariert, weiter verkauft werden – in den charakteristischen kleinen Fläschchen. Damit wäre ab 1. April, wenn das neue Drogengesetz in Kraft tritt, Schluss.

Daran müssen auch Touristen denken, die in das Vereinigte Königreich einreisen. Denn auch die Einfuhr kleinster Mengen einer illegalen Droge – zum Beispiel eine Flasche für den Eigengebrauch – wäre eine Straftat. Der Besitz selbst wäre allerdings legal.

Auch in Österreich und Deutschland verboten

Der Sinn eines Verbotes ist umstritten: Seitdem Irland den Gebrauch von Poppers im Jahr 2010 verboten hat, ist der Gebrauch unter jungen Menschen angestiegen. Ein Verbot in Frankreich wurde mittlerweile wieder aufgehoben. In Österreich und Deutschland wird Poppers unter als verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft, dürfte also nur in Apotheken verkauft werden: Allein im Oktober 2010 haben das Zollamt Wien und die Landeskriminalämter mehr als 32.000 Fläschchen im Gesamtwert von etwa 300.000 Euro beschlagnahmt.

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