Samstag, 20. April 2024
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Pfadfinderführer missbraucht Buben: Vier Jahre Haft

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Zu vier Jahren Haft ist am Freitag in Wien ein ehemaliger Pfadfinderführer verurteilt worden. Er soll jahrelang Buben missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Andreas Böhm sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige drei Burschen missbraucht hatte, die ihm als „Wölflinge“ – Kinder im Alter zwischen sieben und zehn – anvertraut waren. Erschwerend wertete das Gericht den Tatzeitraum von 20 Jahren. Die Opfer sind heute 13, 16 und 28 Jahre alt.

Den heute 28-Jährigen soll der Mann von 1994 is 2001 missbraucht haben. „Er war ziemlich eine Vater-Person für mich. Er war eine starke Schulter für mich“, schildert er in seiner kontradiktorischen Einvernahme, die am letzten Verhandlungstag abgespielt wurde.

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Angezeigt hatte den 59-Jährigen, der bis zum Schluss alle Vorwürfe bestritt, die Ex-Freudin des Opfers. Ihr hatte der junge Mann bereits 2011, als es beim Sex Probleme gab, von den Übergriffen erzählt. Als sie in der Zeitung las, dass ein Pfadfinder-Betreuer unter Missbrauchsverdachts stand, erkannte sie ihn wieder und ging zur Polizei.

Weiters verhängte das Gericht ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot als Betreuer über den 59-Jährigen. Der Angeklagte nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an, Staatsanwältin Andrea Kain gab vorerst keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Höchststrafe hätte zehn Jahre Haft betragen.

Im Publikum gab es deshalb Unmut: „Schon a bissl wenig“, bemerkte eine Zuhörerin halblaut. „Kein Kommentar“, ermahnte sie darauf der vorsitzende Richter. Der Angeklagte hat angekündigt, auch nach seiner Haft „nach wie vor Menschen helfen“ zu wollen.

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