Freitag, 19. April 2024
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Deutscher Bundestag gegen Unterstützung für lesbische Paare bei künstlicher Befruchtung

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Wenn es um künstliche Befruchtung geht, diskriminiert die deutsche Bundesregierung nach wie vor lesbische Paare. Zuschüsse aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die In-Vitro-Fertilisation (IVF) gibt es nach wie vor nur für heterosexuelle Paare.

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages haben die Grünen einen Antrag eingebracht, der den Anspruch auf Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen auf lesbische Paare erweitern soll. Doch die Oppositionspartei scheiterte: Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD lehnten den Antrag ab, Die Linke enthielt sich.

Noch 2015 hatten nur verheiratete Paare einen Anspruch darauf, dass ihnen ein Teil der Kosten für die IVF von der Krankenkasse rückerstattet wird. Familienministerin Manuela Schwesig von der SPD hat dies Anfang des Jahres reformiert: Nun können auch unverheiratete heterosexuelle Paare einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung zurückbekommen. Einzig homosexuelle Paare schauen weiter durch die Finger.

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