Donnerstag, 28. März 2024
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Schwulen Israeli erschlagen: Achteinhalb Jahre Haft

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Am Landgericht Berlin ist ein 28-Jähriger wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zu Ostern 2015 den offen schwulen Israeli Yosi D. in einer Klosterruine der Bundeshauptstadt erschlagen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor zwei Wochen hat der in den USA aufgewachsene Albaner ein Teilgeständnis abgelegt. Darin hatte er erklärt, dass er sich mit dem späteren Opfer gemeinsam angetrunken habe und sich dann im Streit gewehrt habe. Beim Opfer wurde ein Blutalkoholgehalt von 2,6 Promille festgestellt.

Am Tag darauf, dem Karsamstag, wurde die Leiche des 22-jährigen Israeli gefunden. Seine Leiche konnte aufgrund des stark zerschmetterten Gesichts zunächst nicht identifiziert werden.

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Doch eine reine Notwehrsituation schloss das Gericht aufgrund der heftigen Verletzungen aus: „Der Angeklagte jedenfalls reagierte sehr heftig. Er packte den Israeli, würgte ihn, brachte ihn zu Boden, trat und schlug mit einem Gegenstand auf seinen Kopf“, so der Richter in seinem Urteil: Der 22-Jährige erlitt einen offenen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er verstarb innerhalb weniger Minuten am Tatort.

Kennengelernt hatten sich die beiden Männer zufällig in einem Hostel in der Karl-Liebknecht-Straße, nahe dem späteren Tatort. Sie waren dort im gleichen Achtbettzimmer untergebracht.

Festgenommen wurde der Angeklagte sechs Tage später bei einem Cousin in der tschechischen Stadt Ústí nad Labem. Ihm gegenüber hat er sich zuvor am Telefon auch negativ über die Homosexualität des israelischen Touristen geäußert. Unter anderem sagte er, er sei kurz davor, den Schwulen aus dem fünften Stock zu werfen.

Ein homophober Tathintergrund stand deshalb im Raum. Der Richter konnte diese Vermutungen aber nicht nachvollziehen. Es habe „keinerlei Anhaltspunkte“ für ein homophobes oder antisemitisches Tatmotiv gegeben. Die vom Angeklagten verwendeten Begriffe für Schwule seien nicht unüblich, so der Richter.

Mit dem Urteil liegt der Richter zwischen den Forderungen der beiden Parteien: Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung maximal sieben.

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