Dienstag, 16. April 2024
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Wien: 20-Jähriger vergewaltigt Zehnjährigen im Hallenbad

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Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein 20-Jähriger bereits Anfang Dezember in einem Hallenbad in Wien-Meidling einen Zehnjährigen vergewaltigt. Dieser musste aufgrund der Schwere der Verletzungen in der Kinderklinik des AKH behandelt werden. Der mutmaßliche Täter ist geständig und in Haft.

Der Zehnjährige war am 2. Dezember im Theresienbad unweit der Meidlinger Hauptstraße. Im Schwimmbecken lernte er einen 15-jährigen Burschen kennen, in dessen Begleitung war auch der 20-Jährige. Dieser drängte den Buben schließlich in eine WC-Kabine und vergewaltigte ihn dort. Medienberichten zufolge soll der Bub bei der Tat vor Schmerzen geschrien haben, doch niemand habe ihn gehört.

Weinend vertraute sich der Zehnjährige dem Bademeister an, dieser rief schließlich die Polizei. Der Verdächtige wurde noch im Theresienbad verhaftet. Es handelt sich um einen 20-jährigen Flüchtling aus dem Irak.

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Bei seiner Einvernahme gestand er die Tat. In Österreich habe er „es nicht ausgehalten, keinen Sex zu haben, weil ich eine ausgeprägte überschüssige sexuelle Energie habe“, zitieren Medien aus dem Einvernahmeprotokoll. Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, Sex mit einem zehnjährigen Buben zu haben, antwortete der Flüchtling: „So etwas ist in jedem Land der Welt verboten.“ Er wisse, dass er „einen Riesenfehler gemacht“ und „bei dem Buben eine große Narbe hinterlassen habe“, berichten österreichische Medien.

Der Bub musste wegen den Verletzungen im Analbereich in der Kinderklinik des AKH behandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Mann wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Er ist in Untersuchungshaft.

Dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Fall nicht schon früher bekanntgemacht haben, hat übrigens nichts mit Status oder Nationalität des Verdächtigen zu tun. So habe man auch über einen Asylwerber berichtet, der im Prater eine 18-Jährige vergewaltigt habe, so die Staatsanwaltschaft. Aus Opferschutzgründen wurde diese Meldung allerdings zunächst nicht veröffentlicht. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft jetzt eine entsprechende Anfrage bestätigt.

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