Samstag, 20. April 2024
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Schweizer Standerat befürwortet Öffnung der Stiefkindadoption

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Gute Nachrichten gibt es aus unserem westlichen Nachbarland: Der Ständerat, die Kammer der Kantone im Schweizer Parlament, hat eine Gesetzesvorlage der Regierung zur Erleichterung der Stiefkindadoption mit 25 zu 14 Stimmen angenommen. Sie soll damit gleichgeschlechtlichen Paaren und unverheirateten heterosexuellen Lebensgemeinschaften geöffnet werden.

Für den Entwurf stimmten vor allem Sozialdemokraten und Grüne. Dagegen waren unter anderem Abgeordnete der christdemokratischen Volkspartei CVP, der rechtspopulistischen SVP und der liberal-freisinnigen FDP.

Regeln für Adoptionen werden gelockert

Mit dem Ergebnis der Abstimmung hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass gleichgeschlechtliche Partner das leibliche Kind ihres Partners adoptieren können. Dabei gelten die gleichen rechtlichen Einschränkungen wie bei anderen Adoptionen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass eine Stiefkindadoption nur dann möglich ist, wenn der zweite leibliche Elternteil des Kindes nicht bekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist.

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Ist das Kind urteilsfähig, muss es der Adoption ebenfalls zustimmen. Die Partner müssen nachweisen, dass sie seit mindestens drei Jahren in einer stabilen Beziehung in einem gemeinsamen Haushalt leben. Weiters muss die Adoption die beste Lösung für das Kindeswohl darstellen. Das Mindestalter für Adoptionen soll von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden.

Kritiker sprechen von Salamitaktik

Genau das bezweifeln konservative Parlamentarier: Beat Rieder, CVP-Ständerat aus dem Wallis, kritisiert bei den Befürwortern eine „Salamitaktik“: Es werde schwierig, sich später gegen die gemeinschaftliche Adoption auszusprechen, wenn man jetzt der Stiefkindadoption zustimme, warnt er. Dabei verweist er auf die Einführung der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz. Damals hätten die Befürworter gesagt, es gehe ihnen nicht um die Adoption, jetzt liege genau dies auf dem Tisch.

Das weist die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga zurück: Die Regierung habe sich immer gegen die vollständige Öffnung der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Die Öffnung der Stiefkindadoption entspreche aber dem Auftrag des Parlaments. Tatsächlich hatte die ständerätliche Rechtskommission diese bereits 2011 gefordert.

Erleichterung bei Regenbogenfamilien

Die Betroffenen freuen sich über das Ergebnis der Abstimmung: „Wir sind froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder und Familien schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung“, so Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien.

In der Schweiz leben tausende Kinder in Regenbogenfamilien. Auch, wenn sie in der Regel mit zwei Elternteilen aufwachsen, wird nur einer von beiden rechtlich anerkannt. Damit wird Kindern allein durch die sexuelle Orientierung ihrer Eltern die Möglichkeit genommen, rechtlich und finanziell vollständig abgesichert zu sein, kritisiert der Dachverband Regenbogenfamilien. Das könnte sich durch eine Öffnung der Stiefkindadoption ändern.

So würde dadurch beispielsweise sichergestellt, dass Kinder in Regenbogenfamilien im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil bleiben können. Stirbt der nicht-leibliche Elternteil, hätten die Kinder dann Anspruch auf das Erbe und Waisenrente. Auch könnten die Kinder im Fall einer Trennung ihren zweiten Elternteil weiterhin sehen, einen Anspruch auf Unterhalt gäbe es dann ebenfalls.

Nun muss die zweite Kammer des Parlaments, der Nationalrat, dem Gesetzesentwurf zustimmen. Das gilt als wahrscheinlich.

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