Freitag, 19. April 2024
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Ermittlungen gegen Volker Beck: Die Staatsanwaltschaft muss warten

Schwerer Formfehler beim Antrag, Becks Immunität aufzuheben

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Die Staatsanwaltschaft Berlin muss mit ihren Ermittlungen gegen Volker Beck noch warten: Bundestagspräsident Norbert Lammert von der CDU hat das Immunitätsverfahren vorerst auf Eis gelegt. Das Schreiben der Behörde genüge nicht den formellen Anforderungen, so Lammerts Büro.

Das Schreiben an den Bundestagspräsidenten sei am 9. März in dessen Büro eingegangen. Darin kündigt die Staatsanwaltschaft das Anlegen eines „Prüfvorganges“ wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an – nicht aber ein Ermittlungsverfahren.

Ein Prüfverfahren alleine reiche aber nicht aus, um ein Immunitätsverfahren einzuleiten, so das Büro des Bundestagspräsidenten. Also muss die Staatsanwaltschaft in einem neuen Brief eine Aufhebung von Becks Immunität ansuchen und darin ein Ermittlungsverfahren ankündigen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können in der Regel 48 Stunden, nachdem der Antrag vom Büro des Bundestagspräsidenten angenommen wurde, beginnen.

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Analyse der Substanz noch nicht möglich

Der langjährige Bundestagsabgeordnete Volker Beck war Anfang des Monats bei einer Kontrolle nahe des Berliner Nollendorfplatzes mit 0,6 Gramm einer Substanz aufgegriffen worden, die Crystal Meth sein könnte. Eine genaue Analyse des Stoffes ist erst im Rahmen des Ermittlungsverfahrens – und damit nach Aufhebung der Immunität – gestattet.

Beck trat von den Ämtern innerhalb der Grünen Fraktion zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat. Eine öffentliche Stellungnahme zu der Causa gibt es nicht, derzeit ist der Politiker für einen Monat krankgeschrieben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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