Freitag, 29. März 2024
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Klage gegen Eheverbot in Linz: Richter verständnisvoll

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In Linz hat das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht heute Vormittag verhandelt, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Ein Mädchen aus dem Innviertel klagt gemeinsam mit ihren Müttern dagegen, dass diese nicht heiraten dürfen und das Kind deshalb unehelich bleibt. Der Richter war der Argumentation der Kläger dabei nicht abgeneigt. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

Vertreten wird die Familie vom Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL). Graupner versucht mit der Klage, eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare durch die Gerichte durchzusetzen. Eine ähnliche Klage von vier Paaren beim Landesverwaltungsgericht Wien wurde im vergangenen Dezember abgewiesen.

Richter: „Ich teile ihre Ansicht ja…“

Diesmal war der Richter für die Argumente Graupners empfänglicher: „Ich teile ihre Ansicht ja, aber wie meinen Sie, dass man das Gesetz verfassungskonform interpretieren könnte? Da wird man eine Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof brauchen, oder?“, sagte er zum Anwalt der Regenbogenfamilie.

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Damit würde das Höchstgericht erneut über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare entscheiden. Zuvor hat er das Eheverbot für schwule und lesbische Paare bestätigt, vor allem wegen der fehlenden Möglichkeit zur Familiengründung. Doch genau das hat sich seit den letzten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes geändert.

Im Familienrecht gleichgestellt, im Eherecht nicht

Denn mittlerweile haben schwule und lesbische Paare in Österreich die gleichen Rechte zur Gründung einer Familie haben wie heterosexuelle Paare: So sind sie beim Adoptionsrecht gleichgestellt, und lesbischen Paaren werden die In-Vitro-Fertilisation und die gemeinsame Elternschaft ermöglicht. Bei eingetragenen Paaren erfolgt diese automatisch, sind die Frauen nicht verpartnert, gibt es eine Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern heterosexueller Eltern.

Damit ist Österreich der einzige Staat der Welt, der Regenbogenfamilien sämtliche Rechte zugesteht, wenn es um Kinder geht, deren Eltern aber die Ehe verweigert. Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ergeht in den kommenden Wochen schriftlich.

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