Donnerstag, 25. April 2024
HomeReligionChristentumBerlin: Beschließt die evangelische Kirche heute die Ehe-Gleichstellung?

Berlin: Beschließt die evangelische Kirche heute die Ehe-Gleichstellung?

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will künftig für Eingetragene Lebenspartner gleichwertige Traugottesdienste zulassen. Das ist einer der wichtigsten Punkte der Frühjahrssynode der Landeskirche, die heute beginnt.

Damit wären schwule und lesbische Paare in der evangelischen Landeskirche künftig liturgisch und kirchenrechtlich gleichgestellt: So würde dann auch das Ja-Wort homosexueller Paare in den Kirchenbüchern beurkundet werden. Bis jetzt gibt es in der Kirche nur kürzere Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare.

Unterstützt wird die Gleichstellung homosexueller Paare bei der Trauung von Bischof Markus Dröge. „Das unterstütze ich sehr“, sagt er in einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“: „Wichtig ist, dass zwei Menschen verlässlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen wollen“, so der Oberhirte.

- Werbung -

Die Öffnung der Traugottesdienste war schon letztes Jahr ein Thema bei der Synode, nun soll der Beschluss vollständig umgesetzt werden. Diese Wartezeit war gut, so Dröge. Dass der Beschluss nicht gleich umgesetzt wurde, half dabei, „dass jetzt alle mitgenommen werden können“.

Trotzdem sollen Pastoren nicht verpflichtet werden, auch schwule oder lesbische Paare zu trauen. Pfarrer und Gemeinden sollen diese Trauungen aus Gewissensgründen ablehnen können – den Paaren dann aber eine Alternative vermitteln.

Ganz unumstritten ist die Öffnung der Traugottesdienste aber auch in dieser Landeskirche nicht. Mehrere Kirchengemeinderäte haben einen Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu streichen. Doch damit begeben sie sich auf kirchenrechtlich wackligen Boden: „Gemeindekirchenräte sind berechtigt, selbstständige Anträge zu stellen, nicht jedoch Anträge zur Geschäftsordnung. Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung ist aber ein klassischer Geschäftsordnungsantrag“, so der zuständige Ordnungsausschuss der Synode.

Bereits seit 2002 gibt es in der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Möglichkeit der Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare. Bis jetzt haben mehr als 200 Paare davon Gebrauch gemacht.

Die Landeskirche im Osten Deutschlands ist damit nach dem Rheinland sowie Hessen und Nassau die dritte Kirche innerhalb der 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die bei den Traugottesdiensten alle Paare gleichstellt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner