Mittwoch, 24. April 2024
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Kolumbien: Verfassungsrichter öffnen Ehe für homosexuelle Paare

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Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit großer Mehrheit die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet. Damit hat es sich der Rechtsauffassung angeschlossen, die auch Präsident Juan Manuel Santos vertreten hat. Die Entscheidung tritt ab sofort in Kraft.

Es war ein deutliches Urteil, das gestern in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá gefallen ist: Die Richter des „Corte Constitucional de Colombia“ entschieden sich mit sechs zu drei Stimmen dafür, dass das Vorenthalten der Zivilehe dem Diskriminierungsverbot in der Verfassung des südamerikanischen Staates widerspricht.

Richter unterstützen seit 2007 LGBT-Rechte in mehreren Urteilen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter ein Urteil zugunsten sexueller Minderheiten fällen: In mehreren Entscheidungen zwischen 2007 und 2009 stellten sie fest, dass schwule und lesbische Paare bei der Krankenversicherung oder im Erbrecht nicht diskriminiert werden dürften. Auch im Adoptionsrecht sind gleichgeschlechtliche Paare seit einem Urteil des Höchstgerichts aus dem November 2015 vollkommen gleichberechtigt.

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Im Jahr 2011 haben die Verfassungsrichter geurteilt, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Ehe haben. Dem Kongress gaben sie Zeit bis zum 20. Juni 2013, dieses Urteil umzusetzen. Doch das Parlament war säumig. Im Jahr 2013 stimmte der Senat sogar gegen eine Öffnung der Ehe.

Vier gleichgeschlechtliche Paare bezogen sich allerdings auf das Gerichtsurteil und bestellten ihre Aufgebote. Diese wurden ihnen verwehrt – woraufhin sie vor Gericht zogen und nun Recht bekamen. Das Urteil tritt ab sofort in Kraft.

Jubel vor dem Justizpalast in Bogotá

In Bogotá sorgte die Entscheidung der Verfassungsrichter für Jubelstimmung: Schwule und lesbische Paare feierten das Urteil vor dem Justizpalast der Hauptstadt. Sie schwenkten Regenbogenflaggen und riefen „Gleiche Steuern, gleiche Rechte“.

Zuvor hatten schwule und lesbische Paare in Kolumbien die Möglichkeit einer „De-Facto-Partnerschaft“, die sich aus der 1991 verabschiedeten Verfassung und den Urteilen der Verfassungsrichter ab 2007 ergab: Ein Paar musste zwei Jahre zusammenleben, um praktisch die gleichen Rechte wie ein Ehepaar zu haben. Diese Beziehungen konnten auch amtlich registriert werden.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die Ehe nun in fünf Staaten Lateinamerikas geöffnet. Den Anfang machte Argentinien im Jahr 2010, drei Jahre später folgten Brasilien und Uruguay. Durch die Öffnung der Ehe in Frankreich ist sie auch im Überseegebiet Französisch-Guyana legal. Auch einige mexikanische Bundesstaaten haben die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet.

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