Freitag, 29. März 2024
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Berlin: Evangelische Kirche traut ab Juli homosexuelle Paare

Synode nahm Antrag mit großer Mehrheit an

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Die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) traut ab 1. Juli auch homosexuelle Paare – mit der gleichen Zeremonie, den gleichen Rechten und den gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Bis jetzt gab es für Lesben und Schwule nur kürzere Segnungsgottesdienste.

Das hat die Landessynode der Kirche mit großer Mehrheit am Samstag in Berlin beschlossen. In einer geheimen Abstimmung haben sich 91 der 105 Mitglieder der Synode für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Zehn Synodale waren gegen die neue Regelung, vier enthielten sich der Stimme.

Damit gibt es bei den ostdeutschen Protestanten weniger Gegner der Ehe-Öffnung als erwartet: Im Vorfeld der Synode hatten rund 20 Kirchengemeinden aus Brandenburg dagegen protestiert, dass dieses Thema auf der Tagesordnung landet. Ihre Anträge wurden aus formalen Gründen nicht berücksichtigt.

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Kirchenführung begrüßt Öffnung

Die Öffnung der Trauung in der Landeskirche setze „in einer Zeit, in der gleichgeschlechtlich Liebende immer noch – wenn auch gottlob nicht in unserem Land – Ausgrenzung, Verachtung, ja auch staatliche Verfolgung erleiden, ein deutliches Zeichen“, erklärte Landesbischof Markus Dröge im Vorfeld: „In Christus gelten keine Bevorzugung oder Abwertung, keine höhere oder niedrigere Wertigkeit von Menschen aufgrund ihrer nationalen, kulturellen und eben auch nicht geschlechtlichen Prägung.“

Für Christian Stäblein, Probst der EKBO, geht es bei der Gleichstellung der Traugottesdienste nicht um eine Bekenntnisfrage: „Menschen in unserer Kirche erleben sachlich unbegründete Abstandsgebote und eine Diskriminierung“, so Stäblein. „Es muss um unser aller Willen darum gehen, dass wir das ändern.“

Dritte Landeskirche in Deutschland

Wie bereits zuvor in der Rheinischen Kirche und der Kirche von Hessen und Nassau wird damit die Ehesegnung für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Pastoren und Gemeindekirchenräte, die das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, können in den nächsten fünf Jahren nicht dazu verpflichtet werden. Sie müssen ihre Ablehnung allerdings schriftlich begründen.

Bereits seit 2002 gibt es in der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für schwule und lesbische Paare die Möglichkeit, ihre Beziehung in eigenen Gottesdiensten segnen zu lassen. Diese waren aber kürzer als Traugottesdienste, auch wurden die Paare nicht in den Kirchenbüchern vermerkt.

Lob für die Öffnung der Traugottesdienste gab es vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD). In einer Presseaussendung nannte er den Beschluss der Synode „außerordentlich erfreulich“: „Als Religionsgemeinschaft ist die evangelische Kirche weiter als der deutsche Staat“, so LSVD-Landesgeschäftsführer Jörg Steinert.

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