Donnerstag, 28. März 2024
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Oberösterreich: Antrag zur Ehe-Öffnung abgewiesen

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Auch der zweite Anlauf, die Öffnung der Ehe über die Verwaltungsgerichte voranzutreiben, ist gescheitert: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat den entsprechenden Antrag eines lesbischen Paares aus Braunau und seiner vierjährigen Tochter abblitzen lassen.

Die beiden Frauen, vertreten durch den Anwalt Helmut Graupner, haben beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, weil sie als gleichgeschlechtliches Paar beim Standesamt Braunau kein Aufgebot bestellen konnten. Denn bei der Gründung der Familie, zum Beispiel dem Adoptionsrecht, sind homosexuelle Paare seit 1. Jänner mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt – nur die Ehe bleibt ihnen verwehrt.

Damit muss ihre vierjährige Tochter gegen ihren Willen als uneheliches Kind aufwachsen – was in Österreich zwar rechtlich keine Nachteile bringt, aber als unangemessene Diskriminierung gesehen werden kann. Denn als Kind heterosexueller Eltern in einer amtlich registrierten Partnerschaft wäre sie ehelich. Dem entsprechend argumentierte Graupner in der mündlichen Verhandlung am 23. März auch mit dem Kindeswohl.

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Doch das sieht das Landesverwaltungsgericht in Linz anders. Richter Markus Zeinhofer kommt zu dem Schluss, dass sich das Standesamt Braunau auf die derzeitige Gesetzeslage stützt, nachdem eine Ehe nur heterosexuellen Paaren vorbehalten sei. Die Beschwerde des lesbischen Paares sei deshalb nicht berechtigt.

„Der Gesetzgeber verfügt in diesem Zusammenhang über einen entsprechenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraum. Es können daher verschiedene institutionelle Rahmen für die Verbindung verschiedengeschlechtlicher Personen einerseits und gleichgeschlechtlicher Personen andererseits gesetzlich vorgesehen werden“, so das Landesverwaltungsgericht. Der Grundsatz, wonach homo- und heterosexuelle Partner in jeder Hinsicht vergleichbar sind und rechtlich in jeder Weise gleich zu behandeln wären, könne „dem geltenden (Verfassungs-)Recht nicht entnommen werden“.

Damit urteilt das Landesverwaltungsgericht in Linz ähnlich wie jenes in Wien im Dezember 2015: Bei einer ähnlich gelagerten Klage von vier Regenbogenfamilien hat das Gericht das Verfahren ebenfalls abgewiesen.

Doch die beiden Frauen und ihr Anwalt wollen nicht aufgeben: Die nächste Station im Kampf um gleiche Rechte ist auch für sie der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser hat zuletzt im Jahr 2012 das Eheverbot für rechtens befunden. Seitdem hat er allerdings in einigen Fällen zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Die Situation sei heute also nicht mit der von vor vier Jahren vergleichbar, meinen Experten. Ein neues Urteil könnte also auch ein neues Ergebnis hervorbringen.

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