Dienstag, 16. April 2024
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Kolumbien: Höchstgericht öffnet Ehe für Lesben und Schwule

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Das Oberste Verfassungsgericht in Kolumbien hat die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet. Mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen haben die Richter bereits Anfang April beschlossen, dass homosexuelle Paare in dem südamerikanischen Land eine Ehe eingehen dürfen. Damit haben sie einen jahrelangen Streit beendet. Das Urteil trat mit der Veröffentlichung am Donnerstag in Kraft. Ein Antrag dagegen wurde vor einigen Wochen abgelehnt.

Mit dem Urteil sind Richter und Notare in Kolumbien angewiesen, Eheschließungen von zwei Frauen oder zwei Männern ab sofort nicht mehr abzulehnen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsrichter zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare entscheiden: Bereits im Jahr 2011 haben sie die Kongress aufgefordert, homosexuellen Paaren bis 2013 per Gesetz die gleichen Rechte wie heterosexuellen Paaren zu geben.

Gericht entscheidet, wo das Parlament nicht will

Ein Gesetzesentwurf zur Ehe-Öffnung scheiterte allerdings 2013 im Senat. Da das kolumbianische Parlament damit in Summe auf das Urteil nicht reagierte, heirateten nach dem Ende der Frist viele gleichgeschlechtliche Paare. Einige dieser Ehen wurden von Gerichten annulliert. Denn unter Experten war nicht klar, ob der Automatismus des Verfassungsgerichts nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder auch für die Ehe galt.

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Mit dem jetzigen Urteil schaffen die Richter nun Rechtssicherheit für schwule und homosexuelle Paare. Eingetragene Partnerschaften können nun vor Richtern oder Notaren zu einer Ehe „aufgewertet“ werden. Bereits im November hat das Gericht die Adoption vollständig für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Neben Kolumbien haben bis jetzt noch Argentinien, Brasilien und Uruguay die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

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