Mittwoch, 24. April 2024
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Italien: Lesben dürfen Kinder der Partnerin adoptieren

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Ein bahnbrechendes Urteil wurde nun in Italien gefällt: Das Familiengericht in Rom hat am Freitag einem lesbischen Paar gestattet, die jeweiligen Kinder der Partnerin rechtmäßig zu adoptieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie „The Local“ berichtet, darf Maria Grassadonia, Vorsitzende des Regenbogenfamilien-Verbandes, die Zwillinge ihrer Frau adoptieren. Diese darf ihrerseits Grassadonias Sohn adoptieren. Alle Kinder wurden durch künstliche Befruchtung gezeugt.

„Persönlich ist es eine große Befriedigung, aber ich kann nicht vollkommen glücklich sein, wenn ich daran denke, dass unsere (Regenbogen-)Familien von individuellen Gerichtsentscheidungen abhängig sind“, so Grassadonia in einer ersten Stellungnahme.

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Ähnliche Klagen anderer gleichgeschlechtlicher Paare sind gerade in Berufung. Ein weiteres Urteil vom März, das es einem Mann erlaubt hat, das Kind seines Partners zu adoptieren, könnte durch einen Formfehler ungültig sein.

Damit widersprechen die italienischen Gerichte dem Gesetzgeber: Dieser hat beim Beschluss für die Einführung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften das Adoptionsrecht ausgeklammert – sonst hätte es keine parlamentarische Mehrheit für den Entwurf gegeben. Das Unterhaus wird das Gesetz voraussichtlich am 9. Mai beschließen.

Für die Richter ist hingegen die „emotionale Kontinuität“ der Kinder wichtig. Deshalb gibt es bereits seit 2014 Urteile, in denen die Rechte von Regenbogenfamilien gestärkt werden. Auf eine gesetzliche Lösung werden die Betroffenen aber noch länger warten müssen – zu groß ist noch der Einfluss der römisch-katholischen Kirche in die italienische Politik.

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