Freitag, 26. April 2024
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„Sichere Herkunftsstaaten“ für Lesben, Schwule und Transgender unsicher

LSVD kritisiert Absicht des Bundestages

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Der Deutsche Bundestag stimmt heute über die Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ ab. Flüchtlinge aus diesen Ländern könnten dann leichter dorthin abgeschoben werden. Doch für Lesben und Schwule aus diesen Ländern ist die Lage keineswegs sicher – sie könnten zu den Opfern dieses Beschlusses werden.

Gewalt und Haft in Marokko, Algerien und Tunesien

Erst Ende März war beispielsweise ein schwules Paar in Marokko von einem wütenden Mob nackt auf die Straße gezerrt worden. Verurteilt wurden wenig später die Opfer: Zu jeweils vier Monaten Haft auf Bewährung wegen „Akten sexueller Ausschweifungen mit einer Person gleichen Geschlechts. Zwei der vier Angreifer wurden hingegen freigesprochen, die Haftstrafen der anderen waren ungefähr gleich hoch wie die ihrer Opfer.

In Tunesien wurden sechs Studenten im Dezember 2015 zur Höchststrafe von drei Jahren Haft verurteilt, weil sie schwul sein sollen. Das sollen die Behörden unter anderem mit menschenrechtswidrigen Anal-Untersuchungen „festgestellt“ haben. Einer von ihnen muss noch sechs weitere Monate im Gefängnis bleiben, weil die Behörden auf seinem Computer „unmoralische Filme“ gefunden haben. Verhaftet wurden die Männer, weil ihre Nachbarn sie bei der Polizei denunziert hatten.

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Ob Algerien, Tunesien oder Marokko – in allen drei Staaten ist einvernehmlicher Sex unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Bürger- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren deshalb den heutigen Beschluss des Bundestages.

„Verfolgung Homosexueller wird gerechtfertigt“

„Wer Algerien, Marokko und Tunesien zu ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ erklärt, rechtfertigt die Verfolgung Homosexueller. Er macht sich mitschuldig, dass dort Menschen politisch verfolgt, eingesperrt und misshandelt werden, nur weil sie anders lieben.“, erklärt Axel Hochrein, Sprecher des deutschen Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Kritik kommt auch von den Grünen: Sie fordern, die Bundesregierung solle die Entscheidungsofort zurückziehen, da sie gegen das Grundgesetz verstoße und europäisches Recht verletze: „Die Bundesregierung interessiert sich nicht für die Situation von Lesben und Schwulen in den Maghreb-Staaten, wo einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen bestraft werden“, kritisiert der offen schwule Abgeordnete Volker Beck.

Bundesregierung weist Kritik zurück

Die Bundesregierung lässt die Kritik nicht gelten. Sie argumentiert, man habe „die Frage der Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen“ bei der Entscheidung berücksichtigt: Homosexuelle seien in den betroffenen Staaten „nicht grundsätzlich und systematisch als Personen- und Bevölkerungsgruppe verfolgt“.

„Nach Erkenntnissen der Bundesregierung findet auch grundsätzlich keine gezielte Verfolgung von Einzelpersonen wegen ihrer Homosexualität statt.“, so die Bundesregierung weiter. Während die Grünen also die Strafen gegen einzelne Homosexuelle als Problem sehen, beruft sich die Regierung darauf, dass die Polizei in den Maghreb-Staaten nicht aktiv nach Homosexuellen sucht.

Keine gesonderten Einrichtungen für LGBT-Flüchtlinge

Für Menschen aus diesen drei Ländern, die einer sexuellen Minderheit angehören, wäre auch die mit der Einstufung verbundenen Schnellverfahren eine Katastrophe: Es gebe dann keine fachkundige Beratung und keinen ausreichenden Rechtsschutz mehr, befürchtet der LSVD. Faktisch bedeute das, dass sie von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden.

Außerdem werden auch LGBT-Flüchtlinge aus Algerien, Tunesien und Marokko verpflichtend in besonderen Aufnahmeeinrichtungen mit Menschen aus ihren Herkunftsländern untergebracht. Damit drohen ihnen die gleichen Schikanen und die gleiche Unterdrückung wie in ihrer Heimat.
Die Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als „sichere Herkunftsstaaten“ würde nicht nur „wissentlich gegen die geltende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts“ widersprechen, so der LSVD-Sprecher weiter: „Sie würde auch einer bewussten Verharmlosung der Strafverfolgung von Homosexuellen gleichkommen und zeigen, dass die Kriminalisierung von Lesben und Schwulen für Deutschland keinen menschenrechtlichen Stellenwert hat.“

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