Samstag, 20. April 2024
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Elton John: Maulkorb-Verfügung für Presse wegen Affäre bleibt gültig

Britische Medien dürfen weiter nur über das Panscherl seines Mannes berichten, wenn sie keine Namen nennen

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Juristischer Sieg für Sir Elton John: Medien in England und Wales dürfen nach wie vor nicht über eine Affäre berichten, die der Ehemann des Popstars gehabt haben soll – im Gegensatz zu Medien in allen anderen Teilen der Welt.

Der fünf Richter zählende Supreme Court urteilte am Donnerstag mit 4:1 Stimmen zugunsten von Elton John und seinem Mann David Furnish. Damit setzt er einen vorläufigen Schlussstrich unter eine Medienposse.

Überall kennt man den Namen – nur nicht in England und Wales

Diese begann im Jänner dieses Jahres: Die ehemalige Affäre von David Furnish bot der „Sun on Sunday“ einige Details der außerehelichen Beziehung an, die mittlerweile bereits wieder beendet ist. Elton John legte allerdings vor Veröffentlichung erfolgreich eine einstweilige Verfügung ein. Die englischen Medien berichten seither zwar intensiv, verwenden dabei statt dem Namen von Elton John das Kürzel „PJS“.

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Doch im April veröffentlichte ein Medium in den USA die Geschichte – und nannte dabei die Namen der Beteiligten. Zeitungen in Kanada und Schottland, wo ein anderes Presserecht gilt, zogen nach. Die schottische Ausgabe der „Sun on Sunday“ durfte also schreiben, was der englischen Ausgabe verboten war.

Verlag klagte und bekam in erster Instanz recht

Dagegen klagte der Verlag, News Group Newspapers, und bekam in erster Instanz sogar recht. Die Information sei für die Öffentlichkeit mittlerweile so leicht zugänglich, dass eine dauerhafte Verfügung sinnlos geworden sei, erklärten die Richter. Doch Elton John berief, und die Verfügung behielt ihre Rechtskraft.

Nun entschied der Supreme Court im Sinne von Elton John: Grundsätzlich gebe es kein öffentliches Interesse an der Verbreitung privater sexueller Begegnungen prominenter Persönlichkeiten – es sei denn, die Affäre hat Auswirkung auf ein öffentliches Amt oder eine Berichterstattung korrigiert ein öffentliches Image. Auch gehe der Schutz der beiden Kinder von Elton John und seinem Partner vor, erklärten die Richter.

Richter sind sich klar, dass das Urteil in der Praxis unnütz ist

Außerdem würde das Thema, wenn die Einstweilige Verfügung aufgehoben werde, tagelang alle Zeitungen beherrschen, fürchten die Richter. Das wäre ein weitaus schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre des Popstars.

Eine endgültige Entscheidung in diesem Fall trifft der zuständige High Court am Ende des Jahres. In der Regel folgt er allerdings den Empfehlungen des Supreme Courts.

Dieser ist sich aber durchaus dessen bewusst, dass das Urteil mit der Realität wenig zu tun hat: „Wenn das Parlament der Meinung ist, dass das Gericht für sein Urteil Gesetze herangezogen hat, die nicht unserer aktuellen Realität entsprechen, dann kann das Parlament die Gesetze natürlich ändern“, heißt es am Schluss der Urteilsbegründung.

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