Freitag, 29. März 2024
HomeReligionChristentumPink Cross verliert vor Gericht gegen Bischof Huonder

Pink Cross verliert vor Gericht gegen Bischof Huonder

Gericht nahm die Aussagen des Geistlichen nicht ernst - darum waren sie auch kein Aufruf zu Gewalt

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Eine Niederlage musste die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross gegen den Bischof von Chur, Vitus Huonder, einstecken: Pink Cross hatte Huonder geklagt, weil dieser bei einer Veranstaltung gegen Lesben und Schwule gehetzt hatte. Nun hat das Kantonsgericht Graubünden den Fall endgültig abgewiesen – Pink Cross und andere Privatkläger müssen dem ungeliebten Bischof eine Entschädigung in der Höhe von 1200 Franken zahlen.

Huonder zitiert Bibelstellen, die den Tod für Homosexualität fordern

Huonder hatte letzten Sommer im deutschen Fulda einen Vortrag über Ehe, Sexualität und Homosexualität gehalten. Dort hatte er Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. Von diesen Stellen hat er sich aber nicht distanziert, was dazu führte, dass Pink Cross Huonder klagte, weil dieser nach Ansicht der Organisation öffentlich zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten aufgerufen habe.

Bereits im Oktober hat die Staatsanwaltschaft Graubünden die Ermittlungen gegen Huonder eingestellt. Pink Cross hat daraufhin eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden eingebracht. Diese wurde nun ebenfalls abgelehnt. Damit steht dem Dachverband der Schweizer Schwulen realistisch gesehen kein weiteres Rechtsmittel mehr offen.

- Werbung -

Gericht nimmt Huonders Zitate nicht ernst

Als Begründung führt das Kantonsgericht Graubünden an, dass Pink Cross und die anderen Privatkläger Huonders Aussagen nicht ernsthaft geglaubt haben können. In den Äußerungen Huonders sei „weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen“ zu erkennen, so das Urteil. Bischof Huonder habe seine Aussage unmöglich ernst gemeint haben können, glaubt das Gericht. Aus dem Gesamtkontext der Rede eine Inkaufnahme von Tötungen homosexueller Menschen durch Bischof Huonder anzunehmen, sei „nicht nachvollziehbar“.

Für Pink Cross ist das eine nicht sehr glaubhafte Argumentation: „Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war“, erklärt Bastian Baumann, Geschäftsleiter der Organisation.

Er sieht nun das Parlament am Zug: „Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen“, so Baumann. Diese Situation sei „unbefriedigend“ uns zeige „die absolute Notwendigkeit auf, dass öffentliche Aufrufe zu Hass gegen Schwule, Lesben und Transmenschen in der Schweiz endlich unter Strafe gestellt werden müssen“.

Pink Cross zahlt Strafe und Entschädigung

Pink Cross und die Privatkläger wurden dazu verurteilt, Bischof Vitus Huonder eine Entschädigung in der Höhe von 1200 Franken zu bezahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von 1500 Franken zu übernehmen. Um die anderen Privatkläger zu entlasten, übernimmt Pink Cross die Gesamtkosten des Verfahrens und der Entschädigung, die in Summe etwa 2500 Euro ausmachen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner