Freitag, 29. März 2024
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AfD-Abgeordneter: Gefängnis für Lesben und Schwule?

Alles nicht so gemeint, sagt die AfD wenige Tage später...

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Eine unglaubliche Entgleisung hat es im frisch gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt gegeben: AfD-Abgeordneter Andreas Gehlmann hat in einem Zwischenruf Gefängnisstrafen für Homosexuelle zumindest gutgeheißen. Nun fühlt er sich falsch verstanden und will das Protokoll der Landtagssitzung ändern.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linken glaubt nicht, dass die Maghreb-Staaten für Homosexuelle sicher sind

Es war letzten Donnerstag, als im Magdeburger Landtag gerade der Asyl-Kompromiss diskutiert wurde. Dieser sieht auch vor, dass die Magreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

Das bezweifelte aber die Linken-Abgeordnete Henriette Quade in ihrer Rede. Diese Länder seien mitnichten „sicher“ – Lesben und Schwulen müssten dort etwa Repressionen befürchten. „Wer Homosexualität auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe.“, erklärte die migrationspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

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Haftstrafe für Lesben und Schwule? „Das sollten wir in Deutschland auch machen“

Dem vorläufigen Protokoll zufolge mischte sich hier der frisch gewählte AfD-Abgeordnete in die Debatte ein. „Das sollten wir in Deutschland auch machen!“, rief er Quade zu. Die Linken-Politikerin veröffentlichte den Vorfall auf der Homepage der Fraktion.

„Offensichtlich ist Menschenverachtung für die AfD Programmatik“, meint Quade dazu: „Der Zwischenruf spricht für sich und ist nur ein weiterer Schritt ihrer Selbstentlarvung.“

Ähnlich sieht das auch der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. „Auch wenn gleich wieder der Distanzierungs- und Dementierungstango beginnen wird, gilt offensichtlich die strategische Devise: Kein Ressentiment bleibt unbedient. Mal sehen, wie sie sich da wieder rausreden wollen.“, erklärt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Die AfD behauptet, wieder einmal falsch verstanden worden zu sein, will Homosexualität aber trotzdem „tabuisieren“

Und Beck sollte Recht behalten. Am Freitag veröffentlichte die AfD eine Pressemitteilung, in der das Zitat zwar bestätigt, aber in einen anderen Zusammenhang gesetzt wird. „Gehlmann hatte sich dahingehend geäußert, dass ‚tabuisiert sein soll, wer Homosexualität offen auslebt‘“ – er sich also auf den vorhergehenden Satz Quades bezogen hatte.

Die „Behauptung“ und „Falschmeldung“, der Politiker habe eine Gefängnisstrafe gefordert, sei eine „linke Verleumdung“, so die Rechtspopulisten weiter. Zur Aussage, das Homosexualität tabuisiert sein solle, stehe Gehlmann aber „uneingeschränkt, da er Sittenverfall und sogar allgemein offen ausgelebte Sexualität scharf ablehnt“-

Das glaubt wiederum Linken-Politikerin Quade nicht. Der Mitteldeutschen Zeitung sagte sie, dass sie keinen Zweifel daran habe, dass Gehlmanns Bemerkung an der im Protokoll vermerkten Stelle gefallen sei: „Meiner Erfahrung nach sind die Protokolle immer richtig.“ Die Parlaments-Stenografen seien sehr versiert darin, auch Zwischenrufe korrekt zuzuordnen.

Erratum: Ursprünglich wurde der Artikel über das Ereignis, das im Juni 2016 passierte, im Oktober 2019 als aktuell wiedergegeben. Dabei handelte es sich um einen Fehler, für den wir uns hiermit entschuldigen. Um weitere Irritationen zu vermeiden, wurde der Artikel rückdatiert.

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