Freitag, 26. April 2024
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Deutsches Höchstgericht stärkt Rechte lesbischer Mütter

Wenn in Südafrika beide Frauen Mütter sind, gilt das auch in Deutschland

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In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte homosexueller Eltern gestärkt: Ein Kind, das nach südafrikanischem Recht zwei Mütter hat, hat diese auch nach deutschem Recht – und erhält damit auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das Paar – eine Frau ist Südafrikanerin, die andere Deutsche – lebt in Südafrika und hat auch dort geheiratet. Die Südafrikanerin hat nach einer künstlichen Befruchtung ein Kind bekommen. Da die beiden Frauen in Südafrika verheiratet sind, gelten dort beide automatisch als Mütter.

Adoption nach deutschem Recht nicht notwendig

Nach deutschem Recht müsste die nicht-leibliche Mutter das Kind aber zuerst adoptieren. Das erfuhren die beiden Frauen auch an einem Berliner Standesamt, als sie ihr Kind im Geburtenregister eintragen wollten. Das Standesamt lehnte die Eintragung aber mit einem Verweis auf die deutsche Rechtslage ab: Denn nach dieser sei nur die Südafrikanerin die Mutter des Kindes.

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Deshalb dürfe das Kind auch nicht im deutschen Geburtenregister eingetragen werden, wodurch es – dank einer deutschen Mutter – auch die Staatsbürgerschaft für die Bundesrepublik bekommen hätte. Die Frauen klagten gegen diese Entscheidung, jetzt entschied der BGH in letzter Instanz zu ihren Gunsten.

Auch eine homosexuelle Ehe bietet stabile Familienverhältnisse, meint das Höchstgericht

Der Familiensenat des BGH hat Bedenken, dass eine Anerkennung einigen Grundsätzen des deutschen Rechts widersprechen würde, zurückgewiesen. Dabei hat er sich offensichtlich vom Kindeswohl leiten lassen: Für das Kind sei es wichtig, dass es in stabilen Familienverhältnissen aufwachse. Auch eine gefestigte, eingetragene Lebenspartnerschaft sorge für diese Stabilität, genauso wie die klassische Ehe mit Vater und Mutter.

Deshalb müssen auch in Deutschland beide Frauen rechtlich als Mütter anerkannt werden, so der BGH. Damit macht das Höchstgericht deutlich, dass deutsche Gesetze, wenn es um die Rechte von Lesben und Schwulen geht, ausländischem Recht hinterherhinken. Nun muss das Berliner Standesamt das Kind ins deutsche Geburtenregister eintragen.

LSVD und SPD-Kahrs fordern mehr Rechte für Regenbogenfamilien

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese Entscheidung – und sieht darin notwendige Konsequenzen: „Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, die gesellschaftliche Realität von Regenbogenfamilien anzuerkennen und einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu gestalten.“, erklärt LSVD-Sprecherin Gabriela Lünsmann.

Ähnlich auch Johannes Kahrs, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen: Wer Kindern aus Regenbogenfamilien „ihr Recht mit Verweis auf ein ominösen Bauchgefühl verweigert, gegenüber Flüchtlingen aber die tolerante, weltoffene deutsche Gesellschaft predigt, macht sich der Heuchelei schuldig.“ Er fordert vom Koalitionspartner CDU/CSU erneut die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

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