Mittwoch, 17. April 2024
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Tschechisches Höchstgericht liberalisiert Adoptionsrecht

Lesben und Schwule in Eingetragenen Partnerschaften sollen künftig Kinder adoptieren dürfen

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Das Adoptionsverbot für Männer und Frauen in einer Eingetragenen Partnerschaft ist in Tschechien verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof  in Brünn um 14.00 Uhr bekanntgegeben. Damit könnten künftig auch Lesben und Schwule, die in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, Kinder adoptieren.

Czech Constitutional Court: Ban on adoption by a registered gay or a lesbian is unconstitutional. This concerns individual adoption only.

— Prague Pride (@praguepride) June 28, 2016

Das Verfassungsgericht entschied nach einer Vorlage des Amtsgerichts in Prag. Demnach war es zuvor für homosexuelle Einzelpersonen möglich, theoretisch ein Kind zu adoptieren – außer, sie waren in einer Eingetragenen Partnerschaft. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, urteilen die Richter.

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Klage eines Pragers hatte Erfolg

Geklagt hatte ein Prager, der in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt. Er wollte sich in seinem Bezirksamt in die Liste der Adoptionswerber eintragen lassen. Das wurde ihm verwehrt. Er legte bei der Stadtverwaltung Berufung ein – ohne Erfolg.

Daraufhin klagte der Mann gegen die Entscheidung der Stadt. Das Amtsgericht leitete den Fall an das Verfassungsgericht weiter, das entschied heute zu Gunsten des Mannes. Nun ist das Amtsgericht am Zug: Es muss jetzt ein Urteil fällen, das dem Spruch des Höchstgerichts entspricht.

Gemeinsame Adoption nicht möglich

Nicht möglich ist nach wie vor die gemeinsame Adoption eines Kindes durch ein schwules oder lesbisches Paar: Diese bleibt in Tschechien nach wie vor Ehepaaren vorbehalten. Aber zumindest ein Teil des Paares hat nun das Recht, ein Kind zu adoptieren. Auch auf die Stiefkindadoption hat das Urteil keine Auswirkungen, diese wird in Tschechien anders geregelt.

Damit ist die Rechtlage in der Tschechischen Republik nun der in Österreich sehr ähnlich: Auch hier konnten zuvor Einzelpersonen und Ehepaare Kinder adoptieren, nicht aber schwule und lesbische Paare, die ihre Beziehung eingetragen haben. Auch diese Rechtslage hat der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft.

Eingetragene Partnerschaft seit 2006

Die Entscheidung des tschechischen Höchstgerichts tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Lesben- und Schwulenverbände wie die Plattform für Gleichstellung, Anerkennung und Diversität (PROUD) begrüßen die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme.

Die Tschechische Republik hat die Eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare im Juli 2006 eingeführt.

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