Freitag, 29. März 2024
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Europa-Gerichtshof macht klar: Auch Homo-Partner haben Aufenthaltsrecht

Gerichtshof für Menschenrechte stärkt erneut die Rechte schwuler und lesbischer Paare

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Ausländische Partner in homosexuellen Partnerschaften haben in Europa das gleiche Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung wie heterosexuelle Ehepartner. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem aktuellen Urteil festgestellt.

Ein binationales schwules Paar hatte den italienischen Staat geklagt: Der Neuseeländer Douglas McCall wollte eine Aufenthaltsgenehmigung für Italien, um dort mit seinem Partner, dem Italiener Roberto Taddeucci, zusammen zu leben. Doch diese wurde ihm verweigert: Der italienische Staat hat die Partnerschaft der beiden Männer nicht anerkannt, und damit fiel McCall bei den Bedingungen für eine Genehmigung durch.

Diskriminierungsverbot und Recht auf Familie verletzt

Das widerspreche dem Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, erklärten die Richter am EGMR. Zwar hätten auch unverheiratete heterosexuelle Partner in Italien kein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, diese hätten aber im Gegensatz zu homosexuellen Paaren die Möglichkeit zu heiraten.

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Außerdem habe Italien durch die Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert und der bisherigen Rechtsprechung nach auch für gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien anzuwenden ist.

Paar bekommt 40.000 Euro zugesprochen

Damit bestätigt der EGMR seine Praxis, die er bereits im Februar bewiesen hat: In einem ähnlichen Fall hat das Gericht Danka Pajić recht gegeben, die aus Bosnien-Herzegowina stammt, und der eine Aufenthaltsgenehmigung für Kroatien, wo sie mit ihrer Freundin lebt, verweigert wurde. Auch sie klagte erfolgreich gegen die Entscheidung des kroatischen Staates.

Roberto Taddeucci und Douglas McCall wurden vom Gericht noch zusätzlich etwa 40.000 Euro zugesprochen – die eine Hälfte als Schadenersatz, die andere zur Deckung der Prozesskosten. Mittlerweile wäre ein solcher Fall in Italien nicht mehr möglich: Die Eingetragene Partnerschaft, die seit etwa einem Monat in Kraft ist, stellt homosexuelle und heterosexuelle Paare im Ausländerrecht gleich.

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