Freitag, 29. März 2024
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Pensionskürzung für schwulen Polizisten ist (vorerst) rechtens

Mann war für ein Verbrechen verurteilt worden, das er als Heterosexueller nicht begehen konnte

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Für internationales Kopfschütteln sorgt das Urteil einer österreichischen Richterin: Dass einem schwulen Polizisten bis heute die Pension wegen eines Vergehens gemäß § 209 StGB aus dem Jahr 1976 gekürzt wurde, ist rechtens. Damit bekräftigt sie indirekt auch die homophoben Bemerkungen in den damaligen Akten.

Der Mann war bereits 13 Jahre im Polizeidienst und ein angesehener Beamter: So hatte er mehrere Belobigungen und war im Rang eines Revierinspektors. Doch dann wurde er für ein Verbrechen verurteilt, das heute keines mehr ist – und für Heterosexuelle und Lesben nie eines war.

Für ein Verbrechen verurteilt, das nur Schwule traf

Denn der damals 32-Jährige hatte in seiner Freizeit Sex mit einem Bursche, der noch nicht 18 Jahre alt war. Hätte er die Beziehungen mit einem gleichaltrigen Mädchen gehabt, wäre sie legal gewesen. Doch so fiel das Abenteuer unter den § 209 StGB, der erst 2002 als menschenrechtswidrig aufgehoben wurde.

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Für den Revierinspektor hatte die Verurteilung zunächst juristische Folgen. So wurde er vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu drei Monaten Kerker verurteilt, verschärft durch einen Fasttag monatlich. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.

Pensionsanspruch wurde um ein Viertel gekürzt

Danach musste der Polizist die dienstlichen Konsequenzen für sein Verhalten ziehen: Er wurde als verurteilter Straftäter aus dem Polizeidienst entlassen. Seine Pensionsansprüche, die er bis dahin erworben hatte, wurden um 25 Prozent gekürzt. In den Akten der Disziplinarkommission ist von einer „abwegigen Neigung“ die Rede und davon, dass der Mann „eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen“ begangen habe.

Für die Disziplinarkommission der Bundespolizeidirektion Wien stand außer Frage, „dass Homosexuelle in den Reihen der Sicherheitsexekutive für diese an sich schon eine arge Belastung darstellen“ – und fasste zusammen: „Ein Mann, dessen homosexuelle Neigungen schon bekannt sind, würde wohl kaum Aufnahme bei der Sicherheitswache finden!“

Recht auf Pension vor dem Höchstgericht erkämpft

Seit Jahren kämpft der heute 74-Jährige darum, zumindest seine volle Polizei-Pension ausbezahlt zu bekommen. Denn der Paragraph, nach dem er verurteilt wurde, ist ja aufgehoben worden, weil er diskriminierend und menschenrechtswidrig war. Doch davon wollen die österreichischen Behörden nichts wissen. Zunächst lehnte die zuständige Beamten-Versicherung BVA im Jahr 2010 den entsprechenden Antrag ab, auch die Berufung wurde Finanzminister abgelehnt. Recht bekam der ehemalige Polizist erst im Jahr 2012 vom Verwaltungsgerichtshof.

Im Jahr 2015 hat die BVA dann schlussendlich über die Pensions-Nachzahlung entschieden. Diese wurde allerdings viel zu niedrig bemessen, kritisierte der Anwalt des Klägers, der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner. Deshalb hat der ehemalige Polizist Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen den Polizisten

Doch dort entschied die Richterin, dass der Polizist bei der Kürzung seiner Pensionsansprüche nicht diskriminiert wurde – obwohl die Handlungen, die dazu führten, zu dieser Zeit für Lesben oder Heterosexuelle legal gewesen wären. Sie bestätigte die Ansicht der Disziplinarkommission, der Beamte habe „eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen“ begangen.

Ohne mündliche Verhandlung oder eine Vorladung des Betroffenen beschied die Richterin, dass die Handlungen „bei jedem anderen Beamten zu denselben disziplinarrechtlichen Folgen geführt hätten“. Eine Diskriminierung läge deshalb nicht vor, die Pensionskürzung sei rechtens.

„Wir sind schockiert“, sagt der Rechtsanwalt des Polizisten, Dr. Helmut Graupner: „Selbstverständlich hätten entsprechende heterosexuelle Handlungen von heterosexuellen Kollegen nie zu deren Entlassung geführt, und die Disziplinarkommission hatte die Entlassung sogar ausdrücklich mit der ‚abwegigen Neigung‘ Homosexualität begründet“. Graupner will nun vor den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof gehen, damit der mittlerweile 74jährige Polizist „endlich Gerechtigkeit erfährt“, so der Anwalt.

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