Freitag, 29. März 2024
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Rumänien: Höchstgericht erlaubt homofeindliches Referendum

Recht auf Ehe ist für die Richter kein schützenswertes Grundrecht

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In Rumänien hat das Verfassungsgericht in Bukarest gestern Abend ein homosexuellenfeindliches Referendum für verfassungsmäßig erklärt: In einem Volksbegehren wurden drei Millionen Stimmen dafür gesammelt, dass die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wird. Unterstützt wurde das Volksbegehren von der rumänischen Kirche.

Derzeit ist die Verfassung bei der Ehe geschlechtsneutral

Die Entscheidung ist nicht unumstritten: Denn über eine Volksabstimmung dürfen nach rumänischem Recht keine Grundrechte beschnitten werden. Doch das Gericht argumentierte, dass das Recht auf Ehe kein Grundrecht sei. Ein gesetzliches Ehevebot für schwule und lesbische Paare ist bereits im rumänischen Zivilrecht festgeschrieben. In der Verfassung wird die Ehe derzeit geschlechtsneutral als Bund von „Ehegatten“ definiert.

Nun müssen beide Kammern des rumänischen Parlaments die Abhaltung des Referendums mit jeweils Zweidrittelmehrheit bestätigen. Aufgrund der großen Zustimmung scheint das sehr wahrscheinlich: Für die Abhaltung einer Volksabstimmung sind 500.000 Unterschriften notwendig, die Organisatoren haben sechsmal soviel gesammelt.

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LGBT-Organisation fordert Parlament auf, Referendum zu stoppen

Trotzdem fordert die rumänische LGBT-Organisation „MozaiQ“ die Parlamentsabgeordneten auf, gegen die Abhaltung des Referendums zu stimmen. Auch wenn es verfassungsmäßig sei, schaffe es „ein feindschaftliches, abwertendes und abfälliges Klima gegenüber der LGBT-Community“: Nachdem das Verfassungsgericht die Grundrechte nicht verteidigt hätte, sollte nun das Parlament die Rechte der Bürger schützen.

Wahrscheinlich ist auch, dass das Referendum für das Ehe-Verbot in der Verfassung Gültigkeit erlangt. Dafür müssen nach rumänischem Recht nicht nur eine Mehrheit der Stimmen bei der Abstimmung für ein Verbot der Ehe von schwulen und lesbischen Paaren sein, diese müssen auch 30 Prozent aller Wähler entsprechen.

Kirche treibende Kraft hinter der Abstimmung

Organisiert wird das Volksbegehren von einer Organisation, die „Koalition für die Familie“ heißt. Sie wird von der rumänisch-orthodoxen Kirche unterstützt. Ihr gehören rund 80 Prozent der 19,8 Millionen Rumänen an.

Viele Länder in der Region haben bereits ein Ehe-Verbot für homosexuelle Paare in der Verfassung, zum Beispiel Bulgarien, Serbien oder Moldawien. In Kroatien hat es bei einem solchen Volksbegehren im Jahr 2013 eine Mehrheit der Ehe-Gegner gegeben.

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