Freitag, 19. April 2024
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Frau vor Gericht, weil sie ihren schwulen Sohn schlagen wollte

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Am Landesgericht Feldkirch ist eine Südländerin wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 640 Euro verurteilt. Sie hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ihrem schwulen Sohn gedroht, ihn zu verprügeln, wenn er nicht ein Foto aus dem Internet nehmen würde, das ihn in Frauenkleidern zeigt.

Das berichtet das Internet-Portal „Vorarlberg online“ (VOL) in einem heute erschienenen Bericht. Alle würden über sie und ihren Buben lachen, jammerte die Frau vor Gericht: „Rote Lippen, Schminke, alles so peinlich!“

Keine Entschuldigung der Mutter

Dass die Frau überhaupt vor Gericht landet, hat sie ihrem Sturkopf zu verdanken: Denn der Verein „Neustart“ versuchte zunächst eine außergerichtliche Einigung zwischen der Mutter und ihrem Sohn. Doch dafür hätte sie sich bei ihrem Kind entschuldigen müssen – und das wollte sie auf keinen Fall.

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So landete der Fall schlussendlich vor Gericht. Dort musste auch ihr Sohn als Zeuge aussagen. „Ich möchte nur, dass sie mich in Ruhe lässt“, sagte der junge Mann, den VOL als „sympathisch wirkend“ beschreibt.

Urteil ist rechtskräftig

Die Strafe in der Höhe von 640 Euro akzeptiert die Notstandshilfe-Bezieherin und bittet um Ratenzahlung. Auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Zum Schluss gibt ihr die Richterin noch einen gut gemeinten Rat auf den Weg: „Sie werden Ihren Sohn so akzeptieren müssen, wie er ist“, sagt sie zu der Frau – die mit einem jammernden „ja, ja“ antwortet.

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