Freitag, 19. April 2024
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SPÖ-Ministerbüro sieht keine Notwendigkeit für Ehe-Öffnung

Verfassungsdienst unter Minister Drozda weist darauf hin, dass die Öffnung der Ehe nicht zwingend notwendig ist

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Für Irritationen sorgt derzeit eine offizielle Stellungnahme aus dem Büro von Thomas Drozda, SPÖ-Minister für Kultur und Verfassungsfragen, zur Öffnung der Ehe. Im Gegensatz zu seinen anderen Kollegen spricht sich sein Büro nämlich gegenüber dem Nationalrat nicht unbedingt dafür aus, die Ehe gegenüber Lesben und Schwulen zu öffnen.

Zuständige Ministerien geben Stellungnahmen zu „Ehe gleich!“ ab

Ende Juni hat sich der Petitionsausschuss des Nationalrates zum letzten Mal mit der Bürgerinitiative „Ehe gleich!“ beschäftigt. Dabei wurde beschlossen, die zuständigen Ministerien um eine Stellungnahme zu dem Anliegen der Initiative, der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, zu bitten.

Die bisher eingelangten Stellungnahmen der ÖVP-geführten Ministerien fielen erwartbar aus: Das Familienministerium erklärte, für das Thema nicht zuständig zu sein. Aus dem Kabinett von Justizminister Wolfgang Brandstetter kam die Antwort, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe entschieden, „dass dem nationalen Gesetzgeber hier ein Gestaltungsspielraum zukomme und er nicht zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verpflichtet sei“.

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Das ist auch die offizielle Linie der ÖVP: Die Ehe müsse nicht geöffnet werden, es gebe schon die Eingetragene Partnerschaft – viel wichtiger sei, dass es keine unbegründeten Diskriminierungen gebe. Dass die Volkspartei die vorhandenen Diskriminierungen nicht abbauen will und stattdessen fadenscheinig begründet, verschweigt sie dabei oft.

Verfassungsdienst übernimmt fast wortgleich ÖVP-Position

Doch dass diese Argumentationslinie auch von einem Minister der SPÖ übernommen wird, verwundert: Schließlich hat Parteichef und Bundeskanzler Christian Kern auf der Regenbogenparade selbst die Öffnung der Ehe gefordert, vor einigen Tagen haben Sozialminister Alois Stöger und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser diese Linie auch bekräftigt.

Aber in der Stellungnahme aus dem Büro von Thomas Drozda, Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im Bundeskanzleramt, an den Petitionsausschuss, heißt es wörtlich: „Eine positive Verpflichtung der Gesetzgebung (…), gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe zu ermöglichen, lässt sich (aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte, Anm. d. Red.) nicht ableiten. Der EGMR sieht den Schutz der Familie im traditionellen Sinn nach wie vor als legitimes Ziel an, das eine insoweit unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren rechtfertigen kann.“

Das Fazit aus dem Kabinett des für die Verfassung zuständigen Ministers: „Mangels eines derzeitigen einheitlichen europäischen Standards liegt es im Gestaltungsspielraum der nationalen Gesetzgebung, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Eheschließung einzuräumen“ – man kann also die Ehe öffnen, muss aber nicht. Eine Position, die für einen SPÖ-Minister doch ungewöhnlich ist.

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