Donnerstag, 28. März 2024
HomeNewsChronikMordprozess: "Die schwule Sau ist mir an die Eier gegangen"

Mordprozess: „Die schwule Sau ist mir an die Eier gegangen“

Heute wird ein Urteil in einem Aufsehen erregenden Prozess erwartet

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im hessischen Limburg wird heute das Urteil in einem spektakulären Tötungsprozess erwartet: Ein 32-Jähriger soll seinen Saufkumpanen erschlagen und ihm den Penis abgeschnitten haben. Als mögliches Motiv für die Gewalttat steht Schwulenfeindlichkeit im Raum.

„Ich bin ein Mörder, nehmt mich fest“

Es war Karfreitag, der 25. März. Kurz nach 1.00 Uhr nachts wird die Polizei nach Hermannstein gerufen, einen Stadtteil von Wetzlar. Im Hinterhof eines Wohnhauses, vor einer ausgebauten Garage, lag der Angeklagte auf dem Boden, die Hände auf dem Rücken. „Ich bin ein Mörder, nehmt mich fest“, soll er den Beamten zugerufen haben, bevor er sich ohne Gegenwehr festnehmen ließ.

„Ich habe den K. umgebracht, die schwule Sau ist mir an die Eier gegangen. Deshalb habe ich ihm seine Eier abgeschnitten“, rief der den Beamten zu. In der umgebauten Garage – „einer typischen Trinkerwohnung“, so ein Kommissar vor Gericht – fanden die Beamten schließlich den Körper des 53-Jährigen. Er zeigte noch geringe Lebenszeichen – doch nach einer halben Stunde musste der Notarzt die Wiederbelebungsversuche einstellen.

- Werbung -

Penis des Opfers wurde fast vollständig abgetrennt

Der Penis des Opfers wurde mit einem fast 20 Zentimeter langen Küchenmesser fast vollständig abgetrennt. Er hing nur noch mit einem zwei Zentimeter dünnen Hautfetzen am Körper. Abgeschnitten wurde das Körperteil erst nach dem Tod, ist sich der Rechtsmediziner vor Gericht sicher. Sonst wäre die Blutung weit stärker ausgefallen, erklärt der Experte.

Aber was war das Motiv für die Entmannung des 53-Jährigen, bei dem ein Blutalkoholwert von 3,76 Promille festgestellt wurde? Der Tat ging offenbar ein Wortgefecht voraus, dann schlug der Angeklagte seinem Opfer mit der Faust zwei Mal ins Gesicht. In der Folge erstickte der Mann an seinem Erbrochenen. Worum es in dem Wortgefecht ging, das schließlich zum Tod des Mannes führte, konnte das Gericht am ersten Verhandlungstag am Dienstag nicht klären.

War es Schwulenhass? Der Angeklagte schweigt

Im Raum stand ein homophober Hintergrund: Das Opfer soll schwul gewesen sein und früher ein Verhältnis mit dem Bruder des Angeklagten gehabt haben. Der Polizei sagte er nach der Tat, das Opfer habe ihm zwischen die Beine gegriffen. Er habe seinen Zechkumpanen gewarnt: „Wenn du das noch einmal machst, schneid ich dir die Eier ab.“ Der Kumpan habe aber erneut zugegriffen. Vor Gericht bestätigte der Angeklagte diese Aussage nicht.

Stattdessen widersprach er durch seinen Anwalt allen bisherigen Aussagen, die er vor der Polizei gemacht hatte: Durch seinen langjährigen Alkoholismus – während der Tat hatte er einen Blutalkoholspiegel von 2,80 Promille – leide der Angeklagte an psychischen Verhaltensstörungen und habe die Belehrung der Polizisten über sein Schweigerecht und das Recht auf einen Anwalt bei der Vernehmung nicht verstehen können.

Zahlreiche Therapieversuche brach der Arbeitslose ab. Zuletzt betrug sein täglicher Alkoholkonsum zehn Flaschen Bier, sowie Schnaps, Medikamente und Marihuana. Ob der 32-Jährige für seine Tat in den Maßregelvollzug einer Klinik oder ins Gefängnis kommt, entscheidet die Schwurgerichtskammer des Limburger Landgerichts voraussichtlich heute.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner