Donnerstag, 28. März 2024
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ÖVP gibt nach: Partnerschaft am Standesamt

Auch der "Nachname" bekommt ein Ablaufdatum

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Seit fast sieben Jahren gibt es in Österreich die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Auf Wunsch der ÖVP wurden damals Schikanen ins Gesetz eingebaut, die sachlich nicht zu rechtfertigen waren. Einige davon wurden durch die Höchstgerichte aufgehoben – nun will die Volkspartei zwei Ungerechtigkeiten selbst beseitigen.

Nach mehr als sieben Jahren sagt die ÖVP Ja zum Standesamt

So hat die ÖVP ihren Widerstand gegen das Standesamt aufgegeben. Das heißt, dass ab 1. Jänner 2017 Eingetragene Partnerschaften nicht mehr in den Bezirkshauptmannschaften geschlossen werden sollen, sondern – analog zur heterosexuellen Zivilehe – auf den Standesämtern der Gemeinden. Damit erfüllt die Volkspartei eine der Hauptforderungen schwul-lesbischer Aktivisten.

Dass dieser logische Schritt für die ÖVP kein leichter war, zeigt ein Zitat von Michael Spindelegger aus dem Jahr 2008. In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ sagte der damalige Zweite Nationalratspräsident und spätere ÖVP-Obmann, die Partei stelle sich gegen die Schließung Eingetragener Partnerschaften am Standesamt, weil so „der Eindruck erweckt wird, es sei eine Ehe“. Und fügte hinzu: „Und es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gern geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.“

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Erstes Versprechen schon vor mehr als zwei Jahren

Nun möchte die Volkspartei also heterosexuellen Ehepaaren am Standesamt auch schwule und lesbische Paare zumuten. Damit dürfte sich innerparteilich Familienministerin Sophie Karmasin durchgesetzt haben. Sie hat diesen Schritt nach Informationen der „Presse“ bereits mit Innen- und Justizministerium akkordiert.

Ein Vorgang, der nicht besonders schnell ging: Ein erstes Versprechen der drei ÖVP-Minister, die noch vorhandenen Diskriminierungen bei Eingetragenen Partnerschaften aufzuheben, gab es bereits vor zwei Jahren. Damals trafen sich die zuständigen Minister mit Vertretern der LGBT-Community.

Auch der „Nachname“ für Homo-Paare soll Geschichte sein

Auch eine Ungerechtigkeit beim Namensrecht soll es künftig nicht mehr geben: Denn mit der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft gab man seinen Familiennamen auf und bekam einen Nachnamen. Damit wollte die ÖVP zeigen, dass schwule und lesbische Paare für sie keine Familie sind. Dass es den Begriff „Nachname“ bis dahin im österreichischen Recht nicht gab, war der Partei egal. Die Folge: Alle Formulare mussten geändert werden, und dieser kleine Kniff im Namensrecht konnte zu einem Zwangsouting führen – denn alle anderen Österreicher hatten ja nach wie vor einen Familiennamen.

„Uns war es wichtig, dass diese zwei Punkte, die eine offensichtliche Diskriminierung darstellen, nun geändert werden“, erklärt Familienministerin Sophie Karmasin im Gespräch mit der „Presse“.

Öffnung der Ehe bleibt weiterhin tabu

Die Öffnung der Ehe, wie sie auch Bundeskanzler Christian Kern von der SPÖ fordert, bleibt aber für die ÖVP weiterhin tabu. „Die Ehe ist für Heterosexuelle reserviert. Die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle“, so Karmasin weiter.

Der Gesetzesentwurf wurde gestern dem zuständigen SPÖ-Spiegelminister Hans-Peter Doskozil übergeben. Mit einem Einspruch der Sozialdemokraten rechnet die Familienministerin nicht. Das Gesetz soll in den nächsten Monaten beschlossen werden und mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

Warum die ÖVP nun umschwenkt, ist unklar. Vermutlich glaubt sie, der parlamentarischen Bürgerinitiative „Ehe gleich“, die bereits mehr als 50.000 Österreicher unterschrieben haben, so den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eine Hoffnung, die ihr die schwul-lesbischen Aktivisten nicht erfüllen werden.

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