Samstag, 20. April 2024
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Zehnjährigen missbraucht: Neuer Prozess für 20-jährigen Iraker

Angeklagter gab vor der Polizei zu: „So etwas ist in jedem Land der Welt verboten“

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Der Prozess gegen einen 20-jährigen Iraker, der im Dezember 2015 einen zehn Jahre alten Buben im Meidlinger Theresienbad vergewaltigt haben soll, muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben.

Der Iraker war in erster Instanz schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Am Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen gab es vom OGH nichts auszusetzen. Dieser sei „wasserdicht“, bekräftigte OGH- Senatspräsident Thomas Philipp, er behalte deshalb auch seine Rechtskraft.

Vorwurf der Vergewaltigung vom Gericht nicht ausreichend begründet

Ungenau waren die Richter der ersten Instanz hingegen beim zweiten Anklagepunkt, der Vergewaltigung des Zehnjährigen. Hier waren nach Meinung des OGH im schriftlichen Urteil notwendige Feststellungen nicht vorhanden. Dieser Punkt muss deshalb neu verhandelt werden.

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Mit der teilweisen Aufhebung des Urteils wurde auch das Strafmaß aufgehoben. Ein neuer Prozess findet vermutlich erst 2017 statt. Bis dahin bleibt der Iraker in Untersuchungshaft. Dem Mann drohen bei einer erneuten Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Zehn Jahre alten Buben im Hallenbad in eine WC-Kabine gedrängt

Dem Mann wird vorgeworfen, am 2. Dezember des Vorjahres einen zehn Jahre alten Buben an der Hand gepackt, ihn in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an ihm vergangen zu haben. Das hatte er beim Auftakt des ersten Prozesses Anfang April auch zugegeben. Die Verletzungen des Burschen waren so gravierend, dass er in der Kinderklinik des AKH behandelt werden müssen.

Der Bub wandte sich sofort nach der Tat an den Bademeister, der umgehend die Polizei verständigte. Der Angeklagte konnte noch im Hallenbad festgenommen werden. Den Beamten sagte der 20-Jährige bei seiner ersten Befragung, er sei seinen „Gelüsten nachgegangen“, weil er „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“ habe. Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: „So etwas ist in jedem Land der Welt verboten.“

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