Freitag, 29. März 2024
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Wien: Freispruch für HIV-Positiven wegen Sex durchs Gloryhole

HIV-Positiver hatte Safer Sex in der Sauna - danach reagierte sein Sex-Partner panisch

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In Wien ist gestern, Donnerstag, ein HIV-positiver Mann freigesprochen worden. Weil er in einer Schwulensauna ungeschützten Sex gehabt haben soll, wurde er wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ angeklagt, berichtet die Tageszeitung „Der Standard“.

Hatte HIV-Positiver ungeschützten Sex in der Schwulensauna?

Sascha S. wurde vorgeworfen, im Mai 2015 in einer Wiener Schwulensauna ungeschützten Sex gehabt zu haben, obwohl er seit dreizehn Jahren weiß, dass er HIV-positiv ist. Das wirft ihm zumindest das mutmaßliche Opfer vor. Er selbst beschreibt das intime Zusammentreffen anders – und fällt vor Gericht durch sein Fachwissen und die auffallende Empathie, dieses auch zu zeigen, auf.

Den anderen Mann habe er durch ein Gloryhole in der Sauna kennengelernt, erinnert er sich vor Gericht. „Es ist mir fast unangenehm, mit Heteros darüber zu reden“, erklärte Sascha S. gegenüber Richterin, Staatsanwalt und seiner eigenen Verteidigerin. Danach habe man in einer Kabine einvernehmlich Sex mit Kondom gehabt.

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Angeklagter erklärte, er sei unter der Nachweisgrenze

Nach dem Sex hat der Angeklagte seinem Sexpartner erzählt, dass er HIV-positiv sei – und seit Jahren in Behandlung. Daraufhin reagierte dieser panisch, ließ sich untersuchen und zeigte Sascha S. an. So erzählte er es bereits beim ersten Verhandlungstermin, der nicht der letzte war, weil der Angeklagte damals ohne Verteidiger erschienen und sich geweigert hat, mit der Richterin zu sprechen.

Für die Panik seines Sexpartners gebe es dem Angeklagten zufolge keinen Grund: So liege seine Virenlast unter der Nachweisgrenze, erklärte er. Vor Gericht wurde allerdings aus einem Befund, der drei Wochen vor der mutmaßlichen Tat gemacht wurde, zitiert: Darin war die Virenlast „im untersten Bereich“ – aber nachweisbar. Und der medizinischen Sachverständigen Elisabeth Friedrich zufolge wäre eine HIV-Infektion möglich gewesen.

Nicht rechtskräftiger Freispruch im Zweifel

Richterin Claudia Zöllner spricht den Angeklagten trotzdem frei. „Sie haben ja letztes Mal gebockt, heute haben Sie aber durchaus glaubwürdig gewirkt“, begründet die Richterin ihre Entscheidung gegenüber dem Angeklagten.

Sie erklärte außerdem, dass die Beweise keinesfalls für eine Verurteilung ausreichen würden. Bei der Frage, ob ein Kondom verwendet wurde, stehe Aussage gegen Aussage. Weiters könne man auch nicht feststellen, ob S. aufgrund seiner Virenlast damals überhaupt jemanden anstecken konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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