Freitag, 29. März 2024
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Bischöfe gegen Angleichung von Eingetragenen Partnerschaften

In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Bischöfe gegen Standesamt und Familienname aus und fürchten eine Öffnung der Ehe

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Dass schwule und lesbische Paare sich in Österreich künftig am Standesamt das Ja-Wort geben können, empört die römisch-katholische Bischofskonferenz. Auch dass homosexuelle Paare künftig einen „Familiennamen“ bekommen sollen, gefällt den österreichischen Purpurträgern gar nicht.

Es müsse bei der geplanten Gesetzesänderung davon ausgegangen werden, „dass sachfremde, die Ehe in ihrer einzigartigen und von anderen Beziehungsformen klar abzuhebenden Bedeutung verkennende Erwägungen hinter dem vorliegenden Entwurf stehen“, heißt es in der Stellungnahme der Bischofskonferenz.

Außerdem fürchten die Geistlichen, dass künftig gleichgeschlossene Ehen, die im Ausland geschlossen werden, in Österreich auch als solche anerkannt werden könnten. Es sei zu befürchten, dass künftig das „Risiko der Eintragung von solchen ausländischen Personenstandsfällen im Zentralen Personenstandsregister“ möglich sei, was „nach in Österreich in Geltung stehendem Recht unzulässig“ sei.

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„Nachname“ keine Diskriminierung, sondern „substanzieller Unterschied“ zur Ehe

Dass mit der Novelle des Personenstandsgesetzes der nur für homosexuelle Paare erfundene „Nachname“ wieder abgeschafft wird, würde nach Ansicht der Bischöfe „der bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft 2009 geäußerten Absicht des Gesetzgebers widersprechen, das Institut der Ehe von den Partnerschaften zu unterscheiden“.

Außerdem wollte der Gesetzgeber damals „in Anerkennung des substanziellen Unterschiedes auch unterschiedliche Rechtsfolgen an diese beiden Institute“ knüpfen, erklärte Peter Schipka, Generalsekretär der österreichischen Bischofskonferenz, in der Stellungnahme zur Gesetzesänderung.

Römisch-katholische Kirche verteidigt ihre eigenen Änderungsvorschläge – die sonst keiner mehr will

Dass dieser Wunsch vor allem von konservativen und kirchennahen Kreisen der ÖVP in das Gesetz hineinreklamiert wurde, verschweigen die katholischen Bischöfe. Und auch heute beharrt die Kirche darauf, dass die Eingetragene Partnerschaft den Erläuterungen zum Partnerschaftsgesetz zufolge „keine ‚Ehe light‘ und auch keine ‚Schmalspurehe‘ ist“ und von einer „Abgrenzung der Ehe von der Eingetragenen Partnerschaft“ die Rede ist.

Dass die Unterschiede zwischen der Zivilehe und der Eingetragenen Partnerschaft abgebaut werden, sei rechtlich nicht notwendig, betonen die Bischöfe. Dabei berufen sie sich auf jene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechet (EGMR) in Straßburg, die ihre Meinung oberflächlich stützen. „Vielmehr ist es nicht nur möglich, sondern sogar geboten, an die entsprechende Differenzierung auch unterschiedliche Rechtsfolgen zu knüpfen“, sind die Bischöfe überzeugt.

Angst vor der Öffnung der Ehe über einen rechtlichen Umweg

Und sie fürchten, dass die Öffnung der Ehe über einen Umweg in Österreich eingeführt werden könnte: Die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen. Die Novelle des Personenstandsgesetz sehe nämlich vor, „dass Eintragungen im Ausland erfolgter Personenstandsfälle ohne weiteres Verfahren vorzunehmen sind, wenn die zugrundeliegenden ausländischen Urkunden keinen Anlass zu Zweifel bezüglich ihrer Richtigkeit aufkommen lassen“. Und das könnte auch schwule oder lesbische Ehepaare oder Kinder von Leihmüttern betreffen, fürchtet die österreichische Bischofskonferenz.

Die Begutachtungsfrist für die entsprechende Novelle im Personenstandsgesetz endet heute. Vor mehr als zwei Jahren haben die Ressortchefs der ÖVP-geführten Ministerien für Justiz, Inneres und Familie versprochen, einen Großteil der noch vorhandenen Diskriminierungen bei Eingetragenen Partnerschaften zu beseitigen. Dazu gehört auch die Schließung der Partnerschaften bei der Bezirksverwaltungsbehörde und die Einführung der Gattung „Nachname“, um schwulen und lesbischen Paaren einen „Familiennamen“ zu verwehren.

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