Mittwoch, 24. April 2024
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Salzsäure in Gleitgel-Spender: Keine Haft für Australier

Wegen einer psychischen Erkrankung wurde die Bestrafung zur Bewährung ausgesetzt

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Keine Haftstrafe gibt es für jenen Australier, der im August einen Anschlag auf Besucher eines Schwulenclubs in einem Vorort von Sydney verüben wollte. Der Mann habe nicht aus Hass auf Homosexuelle gehandelt, so das Gericht am gestrigen Dienstag.

62-Jähriger manipulierte die Spender, nachdem er aus dem Club geworfen wurde

Der 62-Jährige Hengky I. wurde auf frischer Tat ertappt, als er mit einem Trichter und einem Messer in die Gleitgel-Spender des „Aarows“ insgesamt einen Liter Salzsäure füllen wollte. Dabei hat er allerdings einen Alarm ausgelöst. Dieser wurde installiert, nachdem sich ein Unbekannter bereits zuvor an den Spendern zu schaffen gemacht hat. Der Mann wurde vor Ort vom Sicherheitsdienst festgehalten und der Polizei übergeben.

Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Die Tat sei „ein Beispiel aus dem Lehrbuch“ für Menschenhass, erklärte ein Vertreter der Behörde während der Verhandlung im September. Der Angeklagte habe gewusst, dass sich im Club Männer treffen, um Sex mit anderen Männern zu haben. Deshalb stufte die Staatsanwaltschaft den Fall als Hassverbrechen ein, was zu einer höheren Strafe führt.

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Verteidigung weist Einstufung als Hassverbrechen zurück

Das wies die Verteidigung des Mannes zurück: Nicht die sexuelle Orientierung der Besucher war der Grund für den Anschlag – sondern die Tatsache, dass er Anfang des Jahres aus dem Club geworfen wurde. Warum der 62-Jährige aus dem Club geworfen wurde, der eigenen Angaben zufolge „drei Ebenen Abenteuer für Erwachsene“ bietet, war nicht Gegenstand der Berichterstattung.

Weiters habe der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung gelitten, erklärten die Anwälte die Motive für den Anschlag. Es habe sich um eine „irrationale, uncharakteristische Handlung“ gehandelt. Das bestätigte die Verteidigung durch ein Gutachten eines Psychologen und ein umfassendes Behandlungsprogramm. Als psychisch Kranker bekäme Hengky I. nach australischem Recht eine geringere Strafe.

Eine Argumentation, der Richterin Beverly Schurr durchaus folgen konnte: „Es ging um die Betreiber des Nachtclubs, weil er sich ausgeschlossen fühlte, nachdem er früher aus dem Club geworfen wurde. Es ging nicht um ihre sexuelle Orientierung“, so die Richterin. Sie setzte eine Strafe für eine zweijährige Bewährungsphase aus.

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