Samstag, 20. April 2024
HomeNewsChronik"Intime Details" aus Gut Aiderbichl: Strafantrag wegen versuchter Erpressung

„Intime Details“ aus Gut Aiderbichl: Strafantrag wegen versuchter Erpressung

Ex-Pfleger behauptet, er hätte sexuelle Handlungen an dem schwer erkrankten Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser vollziehen sollen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Beim Landesgericht Salzburg ist Strafantrag gegen einen 44-jährigen Kroaten wegen versuchter Erpressung eingebracht worden. Er soll versucht haben, Michael Aufhauser, den Gründer von Gut Aiderbichl, mit „intimen Details und Fotos“ zu erpressen. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte, hatte Aufhauser, der im Mai 2015 einen Schlaganfall erlitten hatte, von Dezember 2015 bis Juli 2016 in dessen Haus in Salzburg betreut. Von einem Urlaub in der Heimat kam er nicht mehr zurück. Stattdessen erhielt Dieter Ehrengruber, Geschäftsführer der Tier-Gnadenhöfe und persönlicher Vertrauter von Aufhauser, mehrere SMS und einen Brief von dem Mann.

Beschuldigter behauptet, er hätte Sex mit Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser haben sollen

Darin soll er Ehrengruber gedroht haben, ihn anzuzeigen, weil dieser ihm Geld für sexuelle Handlungen an Aufhauser angeboten habe. Weiters drohte er, Journalisten Fotos des Gut-Aiderbichl-Gründers zu übergeben. Wegen der Aufforderung zum Sex sei der 44-Jährige psychisch beeinträchtigt und habe seine Tätigkeit als Pfleger niederlegen müssen, soll er Ehrengruber ausgerichtet haben.

- Werbung -

Deshalb habe er laut Strafantrag eine „angemessene Entschädigung“ gefordert, ohne eine konkrete Summe zu nennen. Falls der Geschäftsführer sich nicht mehr bei dem Ex-Pfleger melden würde, werde dieser über einen Rechtsanwalt die Staatsanwaltschaft informieren und auch die Medien kontaktieren. Diese hätten Interesse gezeigt und würden auch „sehr viel Geld für wahre Geschichten“ bieten, soll der Kroate gedroht haben.

Aiderbichl-Geschäftsführer „entrüstet, enttäuscht und wütend“

Dieter Ehrengruber nannte die Vorwürfe des Beschuldigten absurd und zeigte sich darüber betroffen. Michael Aufhauser sei so bedürftig, dass er sich auf seine Genesung konzentriere. Nach dem Schlaganfall ist er deutlich abgemagert, blind und halbseitig gelähmt. „Ich bin natürlich entrüstet und enttäuscht und wütend. Dass ein Mensch so weit geht, dass er sich an einem Bedürftigen vergeht“, ärgert sich der Geschäftsführer gegenüber dem ORF Salzburg über die Behauptungen des Ex-Pflegers.

Versuchte Erpressung kann in Österreich mit einer Haftstrafe in der Höhe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner