Samstag, 20. April 2024
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FP-Chef Strache verliert erneut gegen die „Vorstadtweiber“

Dialog überschreitet nicht den zulässigen Rahmen von Satire mit Politikern, urteilt das Höchstgericht.

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Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache mit seiner Beschwerde gegen die ORF-Serie „Vorstadtweiber“. Dort vermutete eine der Hauptdarstellerinnen, dass Strache schwul sein könnte. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Straches Revision als „unbegründet“ zurückgewiesen. Das hat ein Sprecher des VwGH der Tageszeitung „Der Standard“ bestätigt.

Höchstgericht verweist auf Kunstfreiheit – und Hausverstand

„Nach dem für einen Durchschnittsbetrachter zu gewinnenden Gesamteindruck kann weder der Verdacht noch die Vermutung der (offen gelebten) Homosexualität des Revisionswerbers übrigbleiben“, so der VwGH. Das Höchstgericht verwies weiters auf die Kunstfreiheit, die auch für Fernsehserien gelte.

Serien, die frei erfundene Handlungen erzählten, seien „wie Kinospielfilme, Fernsehfilme und Sendungen der leichten Unterhaltung das Produkt künstlerischen Schaffens und damit vollumfänglich von der in Art 17a Staatsgrundgesetz verankerten Kunstfreiheit sowie der in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Freiheit der künstlerischen Äußerung geschützt“, so die Höchstrichter in ihrer sehr ausführlichen Begründung ihrer Entscheidung.

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Aus dem „satirischen Charakter der Fernsehserie und dem ironisch angelegten Dialog“ ergebe sich, dass dieser nicht wahre Einzelheiten aus Straches Privatleben ansprechen wolle, sondern dieser nur genannt wurde, weil er ein bekannter in der Öffentlichkeit stehender Politiker sei. Außerdem wisse diese Öffentlichkeit, dass der FPÖ-Chef nicht homosexuell sei. Ihn in diesem Zusammenhang zu nennen, sei provokant, „überschreitet aber nicht den zulässigen Rahmen von satirischer Auseinandersetzung mit einer Person des öffentlichen Lebens“, so die Höchstrichter.

Dialog war nur in den Untertiteln zu sehen

Zuvor haben bereits die Medienbehörde KommAustria und das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Strache gegen den ORF abgewiesen. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die von dem FPÖ-Obmann beanstandete Behauptung, er sei homosexuell, gar nicht aufgestellt wurde.

In der Szene philosophiert die von Nina Proll gespielte Nicoletta mit ihrem schwulen Friseur Francesco: „In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu“, und der fragt zurück: „Der Strache?“ Nicolettas Antwort: „Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da“, worauf Francesco antwortet: „Da kommen einige in Frage…“

Besonders absurd wird die Beschwerde Straches, weil dieser Dialog aus der Fernsehversion der „Vorstadtweiber“ herausgeschnitten wurde. Lediglich in der Untertitelung für Hörbehinderte blieb die Szene versehentlich zu sehen.

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