Freitag, 19. April 2024
HomeNewsChronikSchwulen Asylwerber geschlagen: Bedingte Haftstrafe

Schwulen Asylwerber geschlagen: Bedingte Haftstrafe

Richterin sieht bei dem 33-jährigen Täter „erhebliches Gewaltpotential“

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Bayern wurde ein 33-jähriger Asylwerber zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er einen anderen Asylwerber wegen dessen Homosexualität gequält und geschlagen hatte. Das berichtet die „Augsburger Allgemeine“.

Der Vorfall ereignete sich im März in einer Flüchtlingsunterkunft in Gundelfingen an der Donau. Das Opfer wohnte bis zu diesem Tag ebenfalls in der Unterkunft, war aber nach Dillingen verlegt worden. Als er seine Sachen abholen wollte, verpasste er aber den Zug. Daraufhin bot ihm ein 32 Jahre alter Freund an, bei ihm zu übernachten. Das gefiel dem 33-Jährigen, der aus Pakistan stammt, offenbar nicht. Nun musste er sich wegen dieser Taten vor dem Amtsgericht Dillingen verantworten.

Angeklagter brach Tür auf und stieß Opfer von der Treppe

Der Angeklagte brach, so die Staatsanwaltschaft, mit 1,2 Promille Alkohol im Blut die Zimmertür in der Unterkunft gewaltsam auf und wollte den Mann hinauswerfen. Dazu packte er ihn am Kragen. Als sich das Opfer an der Treppe festklammerte, soll ihn der 33-Jährige mit Füßen gegen den Brustkorb getreten haben und ihn die Treppe heruntergestoßen haben, bis er barfuß vor dem Haus stand.

- Werbung -

Als der Mitbewohner, bei dem das Opfer übernachtete, die Situation schlichten und seinen Freund wieder ins Haus lassen wollte, wurde er von dem Angeklagten mit einem Staubsaugerrohr angegriffen, danach schlug er ihm mit der Faust ins Gesicht.

Vor Gericht gibt sich der 33-Jährige als Opfer

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass sich die Tat so zugetragen habe. Die anderen hätten ihn schlagen wollen, sagte er dem Gericht unter Vorsitz von Beate Bernard. Allerdings konnten sich auch andere Bewohner der Flüchtlingsunterkunft an die Tritte auf der Treppe und die Schläge mit dem Staubsaugerrohr erinnern.

Der 33-Jährige begründete den Gewaltausbruch damit, dass er fürchtete, in dem Zimmer hätte es zu schwulem Sex kommen können. „In unserer Religion darf man so etwas nicht und ich wollte helfen, dass so etwas nicht passiert“, erklärte er dem Richter. Warum er dann zuvor Alkohol getrunken hat, bleibt aber unklar.

Nun hat das Amtsgericht den 33-Jährigen wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Richterin zufolge hat der Pakistani bei der Tat ein „erhebliches Gewaltpotential“ an den Tag gelegt. Weiters muss der Mann, der seit 15 Monaten in Deutschland lebt, 80 Stunden Sozialarbeit ableisten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner