Dienstag, 16. April 2024
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Zehnjährigen im Bad vergewaltigt: Sieben Jahre Haft

Strengeres Urteil als im ersten Prozess

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Am Landesgericht Wien wurde heute der Prozess gegen einen 21-jährigen Iraker teilweise wiederholt, der sich am 2. Dezember 2015 an einem damals zehnjährigen Buben vergangen hatte. Der Angeklagte wurde bereits rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Verleumdung verurteilt, der OGH hat allerdings Teile des Urteils aus formalen Gründen aufgehoben. Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Heute Vormittag wurde er zu einer höheren Haftstrafe als ursprünglich verurteilt.

Im ersten Prozess Ende April hatte er zugegeben, den Schüler im Theresienbad in Wien-Meidling an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an ihm vergangen zu haben. Er konnte noch im Hallenbad festgenommen werden. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen, Verleumdung und Vergewaltigung wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt. Doch Teile des Urteils wurden Ende Oktober vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen aufgehoben.

Landesgericht war bei der Urteilsbegründung zu ungenau

Bei den Feststellungen, warum der Mann auch wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, bemängelte das Höchstgericht aber „formaljuristisch erforderliche Feststellungen“. Weil das Opfer seit dem Vorfall schwer traumatisiert sei, ist die Tat als schwere Körperverletzung zu werten. Das habe das Landesgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zu wenig berücksichtigt, so das Höchstgericht. Deshalb hob es Teile des Urteils auf. Das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Verleumdung bemängelte der OGH in seiner Entscheidung nicht, es bleibt in Kraft.

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Nun wurde der 21-Jährige, der als Flüchtling nach Österreich gekommen ist, bei der Wiederholung des Prozesses wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Iraker bekannte sich wie im ersten Prozessgang schuldig. Es sei vom „Satan befallen“ gewesen und hätte ein Blackout gehabt. Damit ist die Haftstrafe für den Iraker ein Jahr höher als beim ersten Prozess Ende April. Außerdem wurden dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Verteidiger bat im Namen seines Mandanten um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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