Freitag, 29. März 2024
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Nötigte Vater schwulen Sohn mit der Waffe zur Trennung von seinem Freund?

Bei der anschließenden Hausdurchsuchung fand die Polizei ein großes Waffenarsenal.

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Weil er mit Drohungen versucht haben soll, die Beziehung seines schwulen Sohnes zu einem anderen Mann zu beenden, stand ein 67-jähriger Kärntner am Donnerstag wegen vor Gericht. Nach der Anzeige des Sohnes fanden die Polizisten bei dem Mann ein umfangreiches Waffenarsenal. Auch wegen diesem muss sich der Mann nun vor dem Richter verantworten. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Vater soll seinen Sohn am Telefon genötigt haben, seinen Freund zu verlassen

Der Angeklagte soll seinen Sohn und dessen Partner durch Drohungen am Telefon mehrmals zum Abbruch ihrer Beziehung genötigt haben. Daraufhin zeigten diese den Unternehmer wegen schwerer Nötigung an – und das erregte die Aufmerksamkeit des Stadtpolizeikommandos Klagenfurt. Sie fand bei der Durchsuchung der beiden Wohnhäuser des 67-Jährigen in der Kärntner Landeshauptstadt und Pörtschach am Wörthersee ein ganzes Waffenarsenal.

Darunter war auch verbotenes Kriegsmaterial. Auch seine Frau soll verbotene Waffen und Munition besessen haben, für sie gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung. In die Sicherung des Waffenarsenals waren das Landesamt für Verfassungsschutz, Sprengstoffhunde, der Entschärfungsdienst des Innenministeriums und Beamte der Sondereinheit Cobra eingebunden.

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Bei der Hausdurchsuchung wurde ein riesiges Waffenarsenal gefunden

Sie fanden unter anderem vier Handgranaten, eine Sprenggranate, mehrere Pumpguns, Maschinenpistolen, Faustfeuerwaffen, Schalldämpfer, tausende Schuss Munition und Spezialwaffen, wie einen „schießenden“ Kugelschreiber. In Summe handelte es sich um einen der größten privaten Waffenfunde der vergangenen Jahre in Kärnten.

Nach der Hausdurchsuchung wurde über den Mann ein vorläufiges Waffenverbot verhängt, er selbst wegen Tatausführung- und Verdunkelungsgefahr festgenommen und in die Justizanstalt-Klagenfurt eingeliefert. Warum das Ehepaar die Waffen hortete, ist unklar. Der Angeklagte ist weder Jäger noch hat er beruflich mit Waffen zu tun. Allerdings verfügt er über einen Waffenbesitzpass und eine Waffenkarte, deshalb besaß er einen Teil der Waffen legal.

Am Donnerstag sollte sich der 67-jährige Unternehmer nun wegen schwerer Nötigung und illegalen Waffenbesitzes vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Doch die Verhandlung dauerte nur kurz: Der Verteidiger des Angeklagten war verhindert, der für Donnerstag angesetzte Prozesstermin wurde abberaumt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

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