Donnerstag, 18. April 2024
HomePolitikEuropaEstland: Gericht bestätigt gleichgeschlechtliche Ehe

Estland: Gericht bestätigt gleichgeschlechtliche Ehe

Ist das Urteil ein erster Schritt zur Öffnung der Ehe?

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Estland haben Gerichte die Rechte schwuler und lesbischer Paare in zwei Urteilen gestärkt: Zunächst hat ein Gericht die im Ausland geschlossene Ehe als solche anerkannt, und nicht als Eingetragene Partnerschaft. Einem lesbischen Paar wurden in einem weiteren Urteil ebenfalls durch ein Gerichtsurteil mehr Rechte zugestanden.

Eine Ehe aus Schweden ist eine Ehe in Estland – auch, wenn sie zwei Männer betrifft

Besondere Brisanz hat dabei ein Urteil, das ein Bezirksgericht in der Hauptstadt Tallinn in zweiter Instanz gefällt hat. Wie letzten Dienstag bekannt wurde, hat das Gericht bereits im Dezember entschieden, dass eine in Schweden geschlossene Ehe zwischen zwei Männern als Ehe in das nationale Register eingetragen werden muss – und nicht als Eingetragene Partnerschaft, die in Estland fast keine Rechte mit sich bringt.

Diese wurde 2014 vom estnischen Parlament mit einer Mehrheit von 40 zu 39 Stimmen verabschiedet und trat mit 1. Jänner 2016 in Kraft: Schwule und lesbische Paare können sich seitdem beim Notar verpartnern und sollten eigentlich fast die gleichen Rechte wie Ehepaare haben. Weil sich die 2015 in die Regierung gekommene konservative „Pro-Patria- und Res-Publica-Union“ aber weigert, die entsprechenden Begleitgesetze mitzutragen, hat diese Verpartnerung derzeit rechtlich so gut wie keine Auswirkungen.

- Werbung -

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, die Ehe des schwulen Paares registriert

Geklagt hatte ein in Estland lebender Schwede, der seinen Partner in Schweden geheiratet hatte. Die Verwaltung des Landkreises Harju, zu dem Tallinn gehört, hatte die Eintragung der Ehe in das nationale Register abgelehnt, weil Estland keine gleichgeschlechtliche Ehe kenne. Die erste Instanz hatte der Verwaltung noch Recht gegeben.

Da die Bezirksregierung von Tallinn keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat, ist es mittlerweile rechtskräftig. Letzten Dienstag hat die Verwaltung des Landkreises schließlich das schwule Paar als Eheleute in das nationale Register eingetragen.

Auch beim Aufenthaltsrecht urteilt das Gericht zugunsten eines lesbischen Paares

Auch mit einer zweiten Entscheidung regelte ein Gericht eine Entscheidung, die im Parlament von der „Pro-Patria- und Res-Publica-Union“ blockiert wird: Letzten Mittwoch entschied ebenfalls in Tallinn ein Gericht, dass eine Amerikanerin, die in den USA eine Estin geheiratet hatte, eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Das Gericht berief sich dabei auch auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Menschenrechtsorganisationen können sich vorstellen, dass diese Entscheidungen möglicherweise auch schwulen und lesbischen Paaren aus Estland die Öffnung der Ehe bringen könnte. Künftige Prozesse, die gleichgeschlechtliche Paare anstrengen, könnten sich an diesen Entscheidungen orientieren, so die Hoffnung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner