
In Slowenien tritt heute ein Partnerschaftsgesetz in Kraft, das schwulen und lesbischen Paaren quasi alle Rechte der Ehe gibt – mit Ausnahme der Fremdkind-Adoption und der In-Vitro-Fertilisation für lesbische Paare.
Mehr Rechte für Eingetragene Partnerschaften als Antwort auf das Ehe-Nein beim Referendum
Das Partnerschaftsgesetz wurde am 22. Dezember 2015 von dem unabhängigen Abgeordneten Jani Möderndorfer eingebracht – zwei Tage, nachdem sich die Bevölkerung in einem Referendum gegen die Öffnung der Ehe in Slowenien ausgesprochen hatte. Es sieht vor, dass Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft fast alle Rechte einer Zivilehe haben. Sie dürfen nur nicht gemeinsam Kinder adoptieren, lesbische Paare haben keinen Anspruch auf künstliche Befruchtung. Das Gesetz wurde am 21. April 2016 mit einer Mehrheit von 54 zu 15 Stimmen beschlossen, 21 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Eingetragene Partnerschaften in Slowenien auch erstmals auf dem Standesamt geschlossen. Eine der ersten so geschlossenen Partnerschaften wird es morgen in Maribor geben: Ein lesbisches Paar hat das Aufgebot bestellt. „Wir sind sehr glücklich und stolz, dass bei uns die erste eheähnliche Partnerschaft geschlossen wird“, sagte Ksenija Klampfer vom Standesamt in Maribor.
Auch dieses Gesetz wollten konservative Gruppen mit einem Referendum zu Fall bringen. Doch dieses wurde vom Parlament nicht zugelassen. Es würde sich dabei um einen Missbrauch des Rechts auf eine Volksabstimmung handeln, so das Parlament.
LGBT-Aktivisten kämpfen weiter um vollständige Gleichstellung
Das Gesetz sei „ein großer Schritt vorwärts“, sagt Lana Gobec, Sprecherin der slowenischen LGBT-Gruppe Legebrita: „Aber wir werden für die komplette Gleichstellung heterosexueller und gleichgeschlechtlicher Paare weiterkämpfen.“
Eingetragene Partnerschaften für schwule und lesbische Paare gibt es in Slowenien bereits seit 2006. Diese waren allerdings nur mit beschränkten Rechten ausgestattet. Bei der Sozialversicherung im Pensionsrecht galten Eingetragene Partner beispielsweise als Fremde.
Auch die Stiefkind-Adoption ist diesen Paaren geöffnet. Eine Öffnung der Ehe scheiterte im Dezember 2015 an einer Volksabstimmung. Eine Mehrheit der Stimmen sprach sich gegen ein entsprechendes Gesetz aus. Als Alternative dazu wurde jenes Partnerschaftsgesetz beschlossen, das heute in Slowenien in Kraft tritt.