Freitag, 29. März 2024
HomeNewsChronikMord nach sexuellen Avancen in Salzburg: 15 Jahre Haft

Mord nach sexuellen Avancen in Salzburg: 15 Jahre Haft

Zwei junge Syrer töteten einen 30-jährigen Serben und ließen ihn in der Badewanne liegen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Salzburg ist ein 19-jähriger Syrer wegen Raubmordes und Erpressung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sein gleichaltriger Komplize wurde wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft haben sie einen 30-jährigen Serben gequält und ermordet, weil er dem Haupttäter sexuelle Avancen gemacht hat. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am Hauptbahnhof kennengelernt, dann zusammen nach Hause gegangen

Das Drama beginnt am 8. Juli am Salzburger Hauptbahnhof: Dort lernt der Hauptangeklagte das spätere Opfer, das sich dort um die Toiletten gekümmert hatte, kennen. Es ist vier Uhr früh, beide Männer sind schwer betrunken. Da lädt der 30-Jährige den jüngeren Mann in seine Wohnung nahe des Hauptbahnhofs ein. Dort soll der Serbe dem Verdächtigen einen Pornofilm gezeigt und mit ihm geflirtet haben. Das weist der 19-Jährige angeblich empört zurück, er verlässt die Wohnung.

Als er dem Zweitangeklagten davon erzählt, beschließen die beiden, den Mann am nächsten Tag aufzusuchen und sich an dem Serben für die „Kränkung wegen des Pornofilms“ zu rächen, wie der Hauptbeschuldigte im Prozess sagte. Doch dagegen spricht die Vorbereitung der beiden Männer: Bei einer Tankstelle hätten sie sich Einweghandschuhe und ein Klebeband besorgt, die sie dann auch verwendeten, so die Ermittlungen der Polizei.

- Werbung -

„Rache“ für Pornofilm mit mitgebrachten Einweghandschuhen und Klebeband

Sie fesselten den 30-Jährigen an Händen und Füßen mit dem Klebeband und nahmen ihm sein Handy und die Bankomatkarte weg. Dann schlagen sie ihn, damit er ihnen den Code seiner Bankomatkarte verrät. Als der Komplize dann zum Automaten geht, um dort Geld abzuheben, erwürgt der Haupttäter den wehrlosen Mann.

Nach der Tat stopften die jungen Männer unzählige Kleidungsstücke des Toten in Müllsäcke. Sie riefen ein Taxi und fuhren mit der Kleidung des Opfers, seinem Handy und einer Geldtasche in die Unterkunft des Hauptbeschuldigten im Salzburger Tennengau. Die Leiche des nur 49 Kilogramm schweren Mannes legen sie in die volle Badewanne, um ihre Spuren zu verwischen.

„Ich war von seinem Tod überrascht“, sagt der Hauptbeschuldigte

Der Tod des Serben sei ein Unfall gewesen, beteuert der 19-jährige Syrer vor Gericht. „Ich nahm ihn in den Schwitzkasten. Aber ich schwöre, ich habe nur fünf Sekunden fester zugedrückt. Ich war von seinem Tod überrascht“, erklärt er vor Gericht.

Doch das gerichtsmedizinische Gutachten widerlegt diese Behauptung. Das Opfer sei durch den angewendeten Unterarmwürgegriff „mit Sicherheit einem längeren, intensiven und flächigen Einwirken gegen die vorderen Halsweichteile ausgesetzt“ gewesen. „Viele Minuten durchgehend“ sei es zu einer „Kompression der Luftröhre“ gekommen. Letztlich sei der Serbe bei vollem Bewusstsein qualvoll erstickt. Beide Kehlkopfhörner waren gebrochen.

Verdächtige konnten innerhalb weniger Tage gefunden werden

Die Leiche des 30-jährigen Serben wurde am nächsten Tag gefunden. Die Polizei kam rasch auf die Spur der beiden Männer: Nachbarn hatten beobachtet, wie die beiden Syrer die Wohnung verließen. Der Zweitangeklagte hat in der Wohnung des Opfers seine Asylkarte verloren.

Drei Tage nach der Tat wurde er bei der Einreise nach Deutschland in Freilassing festgenommen. In der Tasche entdeckten die Ermittler dann auch die Bankomatkarte des zweiten Angeklagten, der wenig später ebenfalls festgenommen wurde. Beide trugen beim Aufgriff Kleidung des Opfers.

Staatsanwalt glaubt nicht an „Rache“ und geht von Raubmord aus

Dass es den beiden Syrern um Rache ging, glaubt Staatsanwalt Alexander Winkler nicht. Er geht davon aus, dass die beiden jungen Männer nur in die Wohnung des Serben gingen, um ihn auszurauben. Einer der Anwälte erwähnt, dass die beiden Angeklagten unter Umständen unzurechnungsfähig gewesen seien: Sie waren zum Zeitpunkt des Mordes sehr betrunken gewesen, hätten Marihuana geraucht und Tabletten genommen, so der Verteidiger.

Die Geschworenen folgen dem Staatsanwalt und sprechen die beiden 19-Jährigen gestern gegen 21.00 Uhr schuldig. Der Erstangeklagte erhielt wegen Mordes, Raubes und versuchter schwerer Erpressung die für junge Erwachsene höchstmögliche Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Der Zweitangeklagte erhielt zwölf Jahre wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Verteidiger haben noch keine Erklärung abgegeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner