Freitag, 29. März 2024
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Sichere Herkunftsstaaten: Gesetz im deutschen Bundesrat abgeblitzt

Gesetz hätte die Lage schwuler oder lesbischer Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten massiv verschlechtert

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Im deutschen Bundesrat gab es heute keine Mehrheit dafür, die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsländer zu definieren. Das hätte Abschiebungen in diese Länder leichter gemacht – auch von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung aus ihrer Heimat geflohen sind.

Grüne und Linke blockieren den Plan der Bundesregierung

Der deutsche Bundestag hatte die Maghreb-Staaten schon im Mai 2016 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Der Bundesrat, die Länderkammer des deutschen Parlaments, blockiert das Inkrafttreten des Gesetzes aber durch das Verweigern der notwendigen Mehrheit von 35 der 69 Stimmen.

Bis auf Baden-Württemberg hatten sämtliche Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen oder der Linken Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung. Die Niederlage der Regierung im Bundesrat war erwartet worden. Das Gesetz wurde auf Antrag Bayerns auf die Tagesordnung gesetzt worden, wohl um Stimmung für die Bundestagswahl 2017 zu machen.

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LSVD warnt vor den Folgen für schwule oder lesbische Flüchtlinge

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt heute diese Entscheidung des Bundesrates. Er hat bereits letztes Jahr davor gewarnt, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsländer zu definieren.

„In allen drei Staaten werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht“, so LSVD-Sprecherin Stefanie Schmidt. „Die letzte bekannt gewordene Verurteilung zweier Männer wegen gleichgeschlechtlichen Handlungen in Marokko liegt gerade einmal zwei Wochen zurück“, erinnert sie.

Maghreb-Staaten als „sicher“ zu bezeichnen, würde „Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein ausstellen“

Staaten als „sicher“ zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, stelle Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein aus, warnt Schmidt: „Das wäre ein schwerer Schlag für einen glaubwürdigen Kampf zur weltweiten Entkriminalisierung von Homosexualität.“

Die mit der Erklärung zu einem sicheren Herkunftsland verbundenen Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz in den Asylbehörden seien menschenrechtlich bedenklich, so der LSVD. Sie bedeuten gerade für sexuelle Minderheiten, „dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden“.

Die Unterbringung in besonderen Aufnahme-Einrichtungen mit anderen Flüchtlingen aus dem gleichen Land könne außerdem dazu führen, dass die Betroffenen „den gleichen Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen wie in ihrer Heimat“ ausgesetzt seien.

 

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