Freitag, 19. April 2024
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Zwölf Prozent mehr Eingetragene Partnerschaften in Österreich

Immer mehr Lesben und Schwule geben sich das Ja-Wort

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Heterosexuelle Paare haben sich letztes Jahr in Österreich etwas seltener das Ja-Wort gegeben, schwule und lesbische Paare hingegen viel öfter. Das geht aus den vorläufigen Daten der Statistik Austria hervor, die heute veröffentlicht worden.

475 Eingetragene Partnerschaften im Vorjahr, die meisten von Männern zwischen 30 und 40, die in Wien leben

So wurden im Jahr 2016 bei uns insgesamt 44.475 Ehen geschlossen, verglichen mit dem Vorjahr ein leichter Rückgang von minus 0,1 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden 475 Eingetragene Partnerschaften begründet – ein deutliches Plus von 12,3 Prozent.

Besonders hoch ist der Anstieg im Burgenland: Gab es dort 2015 nur eine neue Eingetragene Partnerschaft, waren es im letzten Jahr acht. Fast die Hälfte aller Eingetragenen Partnerschaften wurden allerdings von in Wien lebenden Paaren begründet: 44,8 Prozent hatten ihren Wohnsitz in der Bundeshauptstadt. Bei den Eheschließungen liegt Wien nur mit 22 Prozent an der Spitze.

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Von den im letzten Jahr begründeten Eingetragenen Partnerschaften waren 220 Paare, das sind 52 Prozent, männlich. Drei von fünf Paaren waren zwischen 30 und 40 Jahre alt. Die beliebtesten Monate zum Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft waren in letzten Jahr der Juli und der August mit je 68, im September gaben sich 50 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort.

25 Partnerschaften wurden im Ausland geschlossen

Bei 65,2 Prozent der Eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner die österreichische Staatsbürgerschaft, bei 61 Prozent sind beide Partner auch in Österreich geboren.

Seit 2015 erfasst die Statistik Austria auch im Ausland geschlossene Ehen und Partnerschaften von Personen, die in Österreich leben. 2016 betraf das insgesamt 2.859 Eheschließungen sowie 25 eingetragene Partnerschaften.

Eingetragene Partnerschaften wurden in Österreich im Jahr 2010 eingeführt. Im ersten Jahr haben 705 Paare von dieser Regelung Gebrauch gemacht, in den folgenden Jahren sank diese Zahl deutlich. Ab 1. April können diese Partnerschaften nicht mehr auf den Bezirksverwaltungen, sondern am Standesamt geschlossen werden.

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