Mittwoch, 24. April 2024
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Wirt betäubt Gast und missbraucht ihn: Viereinhalb Jahre Haft

Strafe des Gerichts liegt über der Forderung des Staatsanwalts

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In Kleve, einer deutschen Stadt an der holländischen Grenze, ist ein 51-jähriger Gastwirt wegen sexuellen Missbrauchs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, jüngere Männer in seinem Lokal betäubt zu haben, um sie zu vergewaltigen. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Mann beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Versucht der Gastwirt schon im April, Gäste zu betäuben?

Der Angeklagte soll im April 2016 zwei jüngeren Männern in ihre Getränke ein Betäubungsmittel gegeben haben. Dieses wirkte aber offenbar nicht wie erwartet: Sie reagierten unter anderem mit Panikattacken und Übelkeit. Ein dritter Gast, der das Getränk abgelehnt hatte, hatte keine Beschwerden. Eine danach durchgeführte Blutuntersuchung bei den Männern hatte unter anderem Amphetamine nachweisen können.

In der Nacht von den 28. auf den 29. Mai soll er dann einen „erheblich alkoholisierten Mann“, so die Anklage, sexuell missbraucht haben. Der Wirt habe ihm zuvor insgesamt drei Obstler ausgegeben. „Aber der dritte schmeckte anders“, sagte er vor Gericht. Danach könne er sich aber an nichts mehr erinnern. Er wachte im Hinterzimmer des bereits geschlossenen Lokals auf, als ihn der Wirt auszog. Anschließend spürte er einen enormen Schmerz im After: „Ich habe jeden Stoß gespürt und laut geschrien vor Schmerzen. Ich konnte nur noch schreien. Körperlich wehren ging nicht“, so der Mann vor Gericht.

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Angeklagter sagt, der Sex mit dem Gast war einvernehmlich

Der Beschuldigte gab zwar einen kurz andauernden Analverkehr zu, dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen, beteuerte der 51-Jährige. Das Opfer blieb hingegen bei seiner Aussage, vergewaltigt worden zu sein. Er leide noch heute psychisch unter den Folgen des Übergriffs, so der junge Mann. Das Gericht glaubte ihm: In dessen Aussagen gebe es keine Widersprüche, der Angeklagte habe hingegen gewusst, dass der Mann durch seinen Zustand widerstandsunfähig war und das ausgenutzt.

Der Gastwirt beteuerte auch noch vor der Urteilsverkündung seine Unschuld: „Ich habe nie Drogen ins Haus gebracht und ich habe den Vorfall als Einladung zum Sex angesehen“, so der 51-Jährige. Und auch sein Anwalt meinte: „Es sind Dinge im Unklaren geblieben und es gibt Zweifel, die sich für meinen Mandanten auswirken müssen.“

Noch im Gerichtssaal wurde der 51-Jährige festgenommen

Doch diese Meinung teilte das Gericht nicht. Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Kleve verurteilte den Gastwirt wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in Tateinheit mit einer Körperverletzung sowie einer gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Er wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

Mit seinem Urteil lag das Gericht sieben Monate über dem Strafmaß, dass die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Dass der Angeklagte kein Geständnis ablegte, wertete das Gericht strafverschärfend – genauso wie der „erhebliche Vertrauensmissbrauch“, den der Wirt gegenüber seinen Gästen begangen habe. Dem 51-Jährigen droht auch der Entzug seiner Gastgewerbe-Konzession. Der Angeklagte will gegen das Urteil Revision einlegen.

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