Donnerstag, 28. März 2024
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Deutschland: Kabinett beschließt Rehabilitation schwuler Männer

Urteile nach Paragraf 175 sollen aufgehoben, die Opfer entschädigt werden

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Die Bundesrepublik Deutschland will Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 für einvernehmlichen Sex mit anderen erwachsenen Männern verurteilt wurden, rehabilitieren und entschädigen. Das hat das Kabinett heute Vormittag beschlossen.

Heiko Maas: „Rehabilitierung der Männer ist überfällig“

„Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren“, so der zuständige Justizminister Heiko Maas von der SPD: „Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig.“

Das Justizministerium geht davon aus, dass von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zur Abschaffung des Paragrafen im Jahr 1994 insgesamt 64.000 Strafverfahren nach Paragraf 175 stattfanden. Der Großteil davon, etwa 50.000, fand bis 1969 statt. Justizminister Maas nannte diese Urteile „eklatantes Unrecht“. Die Stärke eines Rechtsstaats zeige sich aber auch darin, eigene Fehler zu korrigieren: „Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu handeln“, so der SPD-Minister.

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Die Urteile sollen aus den Strafregistern gestrichen werden. Damit folgt das  Justizministerium einer Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die kollektive Rehabilitierung würde es den Betroffenen ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden, so die Behörde.

Entschädigung für alle Betroffenen und eine bedeutende Summe für die Akzeptanz sexueller Minderheiten

Außerdem sollen die Betroffenen finanziell entschädigt werden. Für jede aufgehobene Verurteilung sollen die Opfer 3.000 Euro bekommen, für jedes angefangene Jahr in Haft zusätzlich 1.500 Euro. Im Herbst 2016 war das Justizministerium davon ausgegangen, dass von den 64.000 Verurteilten noch etwa 5.000 einen Anspruch geltend machen könnten.

Zusätzlich zu dieser Individualentschädigung soll es auch eine Kollektiventschädigung geben, mit der allen verstorbenen Betroffenen gedacht werden soll, die von der jetzt vorgesehenen Regelung nicht mehr profitieren können. So sollen Jahr 500.000 Euro aus dem Budget an die Magnus-Hirschfeld-Stiftung gehen. Sie fördert die Akzeptanz von Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung in unserer Gesellschaft. Insgesamt will die Regierung 30 Millionen Euro für Entschädigungen bereitstellen.

LSVD begrüßt die Entscheidung des Kabinetts als ersten Schritt

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entscheidung des Kabinetts. Damit würden „nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden“, so LSVD-Sprecher Helmut Metzner.

Man werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch darauf achten, dass es eine „eine angemessene und würdige Entschädigung für das erlittene Unrecht“ gebe, so Metzner weiter. Dazu gehörten für den LSVD auch entsprechende Rentenzahlungen für die Betroffenen, die sich „in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden“.

Der Paragraf wurde unter den Nazis verschärft und blieb genau so in der Bundesrepublik bestehen

Paragraf 175 des deutschen Strafrechts gibt es bereits seit dem Kaiserreich. Er wurde 1935 von den Nationalsozialisten verschärft: Die Strafe wurde erhöht, auch die bloße „Verletzung des allgemeinen Schamgefühls“ und „die wollüstige Absicht“ wurden unter Strafe gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Bundesrepublik Deutschland diese Version übernommen, während die DDR die vorher gültige Version übernahm. Im Jahr 1994 war der Paragraf in der Bundesrepublik abgeschafft worden, in der DDR bereits  im Jahr 1968.

Die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus waren bereits 2002 vom Bundestag aufgehoben worden. Während dieser Zeit wurden weitere 65.000 Männer aufgrund des Paragrafen inhaftiert. 15.000 von ihnen kamen in Konzentrationslager.

Von der heute beschlossenen kollektiven Rehabilitierung für Delikte nach 1945 ausgeschlossen sind unter anderem Verurteilungen wegen Handlungen, bei denen Gewalt angewendet wurde.

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