Die russische Song-Contest-Teilnehmerin Julia Samoilowa darf nicht in die Ukraine einreisen, wo dieses Jahr der ESC stattfindet. Grund dafür sind Verstöße gegen ukrainische Gesetze, erklärte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja der russischen Nachrichtenagentur Interfax.
Auftritt auf der Krim kostet Samoilowa das Einreisevisum
So sei Samoilowa auf der seit 2014 von Russland annektierten Halbinsel Krim aufgetreten, die für die Ukraine noch immer ihr Staatsgebiet ist. Deshalb habe der ukrainische Geheimdienst SBU der russischen Song-Contest-Teilnehmerin die Einreise in die Ukraine für drei Jahre verboten.
Damit kann Samoylova ihr Land im Mai beim Eurovision Song Contest in Kiew nicht vertreten. Sie wäre im zweiten Halbfinale aufgetreten. Russland kritisierte das Einreiseverbot für seine Kandidatin. Es handele sich um einen „weiteren ungeheuerlichen, zynischen und unmenschlichen Akt“, so der russische Vize-Außenminister Grigori Karasin.
Finalistin der russischen „X-Factor“-Variante
Julia Samoylova hätte Russland mit dem Lied „Flame Is Burning“ in Kiew vertreten. Die 27-Jährige sitzt seit ihrer Kindheit im Rollstuhl: Im Alter von 13 Jahren wurde bei ihr eine seltene Erkrankung des Rückenmarks diagnostiziert, die zunehmend zu Muskelschwäche führt. Damals beginnt sie zu singen.
Dabei ist sie äußerst erfolgreich: Im Jahr 2013 ist Samoilowa Kandidatin von „Factor A“, der russischen Variante von „The X Factor“. Sie kommt ins Finale und belegt am Ende den zweiten Platz. Im Jahr darauf darf sie bei der Eröffnungsfeier der Paralympischen Winterspiele in Sotschi auftreten.